fünfter Abschnitt. z 59
„der sich ihm hierin widersetzen würde, dem Kayser in die„höchste Bannsirafe von sechzig Schillingen ich verfallen„seyn solle.'' Ohne Zweifel hatte dieser Waid schon vordem Christenthum unter einem gleichen Schutze gestanden,den entweder ein heidnischer Priester, oder ein erwählterObmann gehandhabct hatte, weil sich Wild und Waldohne cme solche Anstalt nicht wohl erhalten konnten; unddie Einwilligung der darin Berechtigten, setzt voraus, daßkeiner sein Recht aufgegeben habe. Der Bischof wardalso eigentlich vom Kayser in ein erledigtes Amt, und da-zu angesetzt, um das Holz, das Wild und die ganzeMark zum allgemeinen Besten sämtlicher Genossen, wor-unter er und seme Kirchen zugleich mit begriffen waren,zu hegen und zu schützen. Auch dieses Amt konnte hiernicht füglich einem Grafen vertrauet werden, theils weildie Kirche in diesem Walde aus mancherley Art berechtigetwar, theils auch, weil verschiedne Edle Sachsen, dienicht unter dem Grafen standen, sich allem Ansetzn nachlieber den Bischof als den Grafen zum obersten Wald-und Markrichter wünschten.
a) Die besondern Streitschristen, welche darüber geführtsind, sind folgende. Der Rath I. G. Eckhard grifsolche zuerst an in einem besondern Tractat, welcher denTittcl führt: Ochloiua Earcsti ikst. Imj). ele scbolizOlunbr. critice exjzenlum ab. /"r, snutoroincerto)4, 1717; dem folgte gründliche Untersuchung des Ca-rolinifchen Schenkbriefcs, 4.1719. Beyde wider«iegte ein Ungenannter, weiches der Hofrath Schmausgewesen seyn soll, im 6ten Stück der zn Halle heransge-kommenen abgesonderten Bibliothek. Diesem setzteEckhard eine Vertheidigung der Widerlegung des Ca-rolinischen Schenkbriefcs, wobey das Stück aus derZ 5 abge-