fünfter Abschnitt. zzi
Mannz, in dessen Sprengel die Abtheyen belegen waren,bewog sogar den Erzbischof Willbert von Cölln, und v>exandere Erzbischöfe und vierzehn Bischöfe, (888) zu einerVereinigung m), worin der Grundsatz »), woraus dieAbtheyen ihre Zehntfreiheit baueten, als richtig angenom-men, und ihnen aller Beystand versprochen wurde. Esill-Md.r hatte also den Pabst, den Kayser oder den damaligenK'nlg Arnolf, seinen eignen Erzbischof, fast alle deutscheBischöfe, den Nachfolger des mächtigen Grafen Cobbo,und sicher auch alles, was zu dessen und der königlichenFamilie gehörte, gegen sich; man schilderte ihn als einenVerächter u) der königlichen Befehle, und höhnte zo) ihnals einen Bischof, der eben erst ins Amt gekommen wäre,und doch schon die alten und wohl erworbenen Rechte derKlöster anzugreifen sich unterstünde; so daß auch seme bey-den Naclibarcn, die Bischöse von Münster und Pader-born, welche sonst jenen Verein nickt mitunterschriebenund mit unserm Bischöfe einerley Ursachen hatten, sichüber die Abtheyen zu beschweren, nicht das Herz hattenfrey o) zu sprechen,
a) Die ablieben Hofesaatcn, welche man in dem damaligenStyl benannt haben würde, sind jetzt steuer-frey , es würde aber schlecht um die Landeskasse stehen,wenn man diese Freyheit auch auf die in Erbpacht ge-thane Höfe erstrecken, und so dann den Ankauf derselbenfrey lassen wollte. Hierin bestand ein Theil der Ve«Häuptling der Abtheyen, jedoch in der Maasse, daß siedie Steuren selbst beziehen, nnd ihre Höfe nur von derBischöflichen Steuerbusse befreyen wollten.
b) in (chicriiu. loZ.
c) et ssrLlnepntcopi sspisscssa ackblicol. j. ?vut. a^>. il ^ u? uerki V. II. 2Z().
ch v,