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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
330
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zgO Unter den Carolingem,

sich eben die Ungnade dcsPabstcs, und mit dieser den Kir-chenbann zugezogen 6), und letzter versprach mehr als erleistete. Denn nachdem er die Sache zu Frankfurt nutverschiedenen Bischöfen überlegt und (864) den Ausspruchgethan hatte e), daß die Abrheyen den Zehnten m>t Aus-schluß desjenigen, welcher von ihren Vorwerken siele, demBischöfe folgen lassen sollten, ließ er die Sache bannt be-ruhen; woran auch vielleicht eine neue Wendung f) derAbtheyen Schuld seyn mochte, als welche jetzt mit der Be-hauptung austraten, daß allenfalls von allen Zehnten ihmweiter nichts als der vierte Theil, und ihnen das übrigegebührte, weil sie für die Pfarrer zu sorgen, und Kirchenund. Armen zu unterhalten hatten. Diese Behauptungwar indes nicht ganz ohne Schein, indem allerdings dieübrigen drey Viertel des Zehnten gar wohl unter der An-ordnung der Erzpnester, welche von den Abtheyen abhien-gen, verwandt und berechnet werden konnten; und daman es den Bischöfen überhaupt nachsagte, daß sie mitder SprcngslSkasse nicht zum besten umgiengen A), unddie drey Viertel des Zehnten nicht nach ihrer wahren Be-stimmung verwendeten: so mochte der König auch in die-sem Betracht seinen Ausspruch unvollzoqen lassen. Diesesbewog den folgenden Bischof Egilmarn sich selbst Recht zuschaffen. Er gisng also gleich nach seinem Antritt zu, unduntersagte allen Erzpriestern und Pfarrern, die von denAbtheyen angesetzt waren, ihr Amt, und erklärte sie füreingedrungen ti); vielleicht waren auch würklich einige un-ter ihnen, die von seinen Vorfahren nicht waren bestätigtworden i). Aber nun wandten sich die Abtheyen an denPabst und an den König le), die beyde des Bischols thät-liches Verfahren nusbilligten I), und der Erzblstbof von

Maynz,