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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
311
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fünfter Abschnitt» z r l

und der wegen der fortwährenden Einbrüche jener nordi-schen Völker, nicht wieder erlassen werden konnte, wievermuthlich unter andern Umständen geschehen seyn würde,indem, wenn gleich Herzogthümer H) angelegt waren, da-mit jeder Graf wissen möchte, zu welchem Generalat ergehörte, dennoch die Herzogsstelle immer ein ausserordsnt-liches Amt seyn konnte, was sich mit dem wörtlichen Kriegeanfangen und endigen sollte. Vielleicht liegt hierin derGrund, warum Egbert im Canzleystil noch immer nurGraf i) und nie Herzog von oder hu Sachsen gensnnetwird. Man findet auch in den Carolmgischen Gesehenkeine Anlage zum beständigen Unterhalt eines Herzogs, undEgbert muste sich vermuthlich mit demjenigen, was erals Graf hatte, und der Kayser ihm ausserordentlich zu-wandte , begnügen. Dafür konnte er aber auch so vielmehr für seine Familie sorgen; sein Sohn Wann Ichward Abt zu Corvey, und seine Tochter Adele Aebtissm zuHerfort I); seine Gemahlin aber stiftete das Kloster Hert-feld m) an der Lippe, welches nachher auch wie billig fürdie Erhaltung ihres ruhmwürdlgen Andenkens und für ihreHeiligsprechung gesorgt hat.

a) Die Herzoge waren auch eigentlich nur Feldmarschälle,doch mit dem Unterschiede, daß dieser ihre Truppen ge-worben und besoldet sind; jene aber eine Armee land-saßiger Männer, die auf eigne Kosten dienen, ausführ-ten. Man muß aber den Heerbannsherzog von demDicnstherzog so gut unterscheiden, wie den Reichsgene-ral von dem Kayserlichen Hausgcneral.

Ich Noch im Jahr 8c>8 war des Kayscrs Sohn, der jün-gere Carl, in Westphalen: im Jahr tzio starben ihmaber dieser und sein anderer Sohn Pipin; und beyde moch-ten 809 schon kränklich oder doch verhindert seyn, wie