fünfter Abschnitt. 307
Münsterkirche hatten, und so konnte auch keine nach die-sem, und kein Graf nach seiner Grafschaft benannt wer-den. Wir wissen also auch nicht einmal, zu welcher Fa-milie die Grafen Burcharo, Wallbert, Alberich undLette a), welche zu Wdwigs des Deutschen Zeiten m ei-nem Theile unsers Stiftes standen, oder die Grafen Alldund HerMüN, die sich zu Bischofs Egilmars Zeiten da-rin hervorthaten b), gehöret haben; so vieles giebt undnimmt ein blosser Zuname. Die ersten standen in demGrönengow c), wovon das jetzige AmtGrönenbcrg sei-nen Namen hat, und in dem Gow HreckwlLe (Reiche-weit), worin die Stadt Osnabrück 6) gelegen zu haben scheint.Andere Gowen unsers Sttftö als Dtt'sabM'g c.) undSutherberg t), ungleichen der Eggerdiugsgvw ich, derLeergow ich und andre haben sicher auch ihre Grafen ge-habt; aber ihr Andenken hat sich nicht erhalten. Auchsind die jetzigen Gowgrafschaften nicht mehr die Carolin-gischen, weil in der Folge oft Gowgerichte über einzelneKirchchiele gekauft und verkauft, und aus solchen Stückenneue Gowgrafschaften zusammengesetzt sind, worin nunBsschösiiche Bediente, statt der ehemaligen Reichsbeam-ten stehen i).
a) In clucatn ^Vellfalvruin, in ^NAis et
nee non in cciinitatlbu8et A/ünie- atgue v. cli^I. b.nel. (?. beym
san /c? izzq D. I jz. 160. Es muß aber wohl nichtsondern gelesen werden, wie es vier-
mal in ldsAiÜro 8a!ngcbon!s »4. 22. Zi. zy ein-mal in Drsclit. Lorb. p. ze? und einmal in e nemverbesserten Abdruck des angezogenen ciiy!oink,ti8p.Z0!beym 5 5Ulei?,n geschrieben wird. Doch hat iur>in tranzlat. 3. ckisx. c. 6.
U 2 und