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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
251
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vierter Abschnitt.

25!

h. 11.

Von den Gesandten und der Reichsdittine.

Man sieht leicht cm, daß die Gejaiidrftbaft oderdas Generaldepartement das Gleichgewicht zwischen demBischöfe und Grafen, und jeden in den Schranken seinesAmts erhalten, den Unterdrückungen der Gemeinen undArmen steuren, und die Seele deö ganzen Staats seynsollen. Der Kayser wandte daher eine ungcmcine Sorg-falt darauf a); machte aber auch die Einrichtung so voll-kommen, daß sie blos durch ihn als den Meister erhaltenwerden konnte. Der Gesandte muste jährlich die ReichS-dietine b) halten, welche nunmehr, da eine allgemeineVerjamlung der ganzen Nation wo nicht unmöglich, dochsehr beschwerlich wurde, sich selbst anpries. Auf derselbenvernahm er zuerst den Bischof über den Zustand der Re-ligion e) und überhaupt alle kayserliche Bediente öffentlichüber ihre Amtsführung c!). Jeder konnte daselbst seineKlagen und Beschwerden gegen dieselbe vorbringen; undder Gesandte machte darauf so gleich die nöthigen Verfü-gungen e), oder nahm sie zum Bericht an. Die erfor-derlichen Landesvcroldnnngen wurden dort erwogen undin Vorschlag gebracht 5); oder wenn sie bereits vom Hoseverfaßt und angenommen waren, öffentlich bekannt ge-macht und eingeschrieben. Doch mochten diejenigen,welche die Reichs - und^andesvertheidigung betrafen, undauf dem allgemeinen Reichstage bereits gut gefunden waren,ihrer besondern Eigenschaft wegen nicht leicht weiter ge-prüft, sondern bloß bekannt gemacht werden. Die übri.gen Gegenstände einer solchen Versawlung lassen sich leichtbegreifen. S;e gerieth mit dem Verfall der Gesandschaft

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