248 Unter Carl dem grossen,'
f) Interclieimus vt nmnes 8axones Aeneraliter con»ventn!: pnblicc>5 nee ssciant, nist ss-rte inissns nasieccls vcrko noilrn ec>8 cnn^reAare siecerit. c^riw.cle start. 8ax. c. gz. Es fragt sich hier: ob eine Rit-terschaft sich al?5gne verbu ^rinei^is versamlen könne?wovon zu seiner Zeit.
§. 9.
Von den Gemeine».
Die Gemeinen verlohnn bey der neuen Einrichtungdas meiste g). Man kann nach dem Plan des Kaysersannehmen, daß sie in Vogteyen vertheilet, den Edelvög-ten als Hauptleuren, und den Grafen als Obersten unter-geben wurden. Es hat weiter seine angezweifelte Rich-tigkeit , daß sie diesen ihren Vorgesetzten blos zur Heer-bannSsolge verpflichtet waren. Allein wer so beständigunter einem Amte steht, verliert >rut der Zeit, wenn die-ses nicht scharf controlirt wird, vieles von seiner Frey-heit. Daher mochten wenige unter der Zucht des Haupt-manns bleiben wollen, viele in des Kaysers und andererFürsten Gefolge gehen b>), und, da sie sich, wenn sie aufdieseArt dem Reiche dienten, zu Hause damit entschuldigenlassen konnten, einen Pächter oder Leibeignen auf ihrWehrgut setzen.
s) Ueberhaupt sorgte der Kayser sehr für sie, indem ermehrmalcn verordnete: vr liberi bonrinez nnllnm ob-legninna ssciant ccunitibns (den Beamten keine Hand-oder Spanndienste zu thun ) negne in prato negne inmesse (weder Heuel - noch Binderdienste) nee in ara-tura ant vinea ( weder Pflügel - noch Winzerdienste)et conjsÄnin (Collecten) vel resicluuin iis lolvant,exeepto servitio, gnvil acl reZenr pertinet et acl st?'ribannatores vel bis gni leAutionein cluennt.
vi r.