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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
133
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dritter Abschnitt.

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zu jenem grossen Gesetze b.), wodurch aller Landeigenthumaufgehoben wurde, den wahrscheinlichen Anlaß geben.Der Verfall dieses Bundes öfnete lange nachher den Go-rhen, Hunnen und Wandalen ihre alten i) Wegs, undHenrich der Vogler handelte nach den Grundsätzen le),welche mehr als tausend Jahr vor ihm dieser erste Schwa-bische Bund gefast hatte. So wahrscheinlich ist es, daßGermanien ein Waffsnverein sey, welcher gegen die Scy-then oder ein andres mächtiges Volk von jeuer Seite er-richtet worden.

a) Ich bin durch sehr genaue Beobachtungen in der Ge-schichte, wovon ich hier keine Rechenschaft geben kann,so vollkommen überzengk, daß die Germanis ein alterSchwabischer Bund, und dieser der Anfang unsers heu-tigen Reichs sey, daß ich schon wünsche, man möge ei-nen neuen Plan zur Geschichte Germaniens, welchesjetzt schlechthin das Reich, wie damals der Heerbann,genennet wird, erwählen, und von jenem Verein, dessenZeitpunkt sich ungefehr herausbringen laßt, den Anfangmachen. Der Vortheil, welchen dieser Plan in Erzäh-lung der ältesten Geschichte giebt, ist sehr groß. Mansieht ein ganz neues Staatsintercsse, man entdeckt vieleverworrene Begebenheiten, und die dunkle Geschichtedes dritten, vierten und fünften Jahrhunderts erhaltdadurch Deutlichkeit, Einheit, und^ Leben. Nur istdabey vorauszusetzen, daß noch ein andrer Verein, wo-zu unter dem Amcminn ftbiluloylio, die Victovalen,Sosiben, Sicoboten, Roxolanen, Bastarneu, Alanen,Pencinen und Kostobokcn :c. S. ^ v u. cwoi w. inAnt. plssl. I. c. gerechnet wurden, weiter nach Dstenbestanden habe, daß dieser Verein der Rival des deut-schen gewesen, daß solcher einigemal, und besondersnachdem die Römische Macht in Dacien und Pannonienschwach geworden, die Oberhand erhalten, und unterI Z den