Vorrede.
Kayser hatte zu einer Zeit, da noch keine GeneralpachterlaM und bekannt war, sich ein Vergnügen darausgemacht, die mit vielen Beschwerden und mit wenigemVortbeü begleitete 'Ausübung der Regalien, wozu ersonst eigne Lvcalbeamte hatte bestellen müssen, den höch-sten Obrigkeiten jedes Landes zu überlass n, und solcher-gestalt sein eignes G wissen zu beruhigen. Hiczu wardie Reformation gekommen, und hatte allen Landes-herrn öftere Gelegenheit gegeben, diejenigen Rechte,welch? sich aus obigen leicht folgern liessen, in ihrer völ-ligen Stärke auszuüben, insbesondre aber die Schran-ken, welche ihnen ihrer Lander eigne, von der kayserlichenGnade unabhängige Verfassung entgegen gesetzt hatte,ziemlich zu erweitern, indem sie die Vollmacht dazutheils von der Noih entlehnten, theils von dem Hasseder streitenden Religionepanheyen gutwillig erhielten.Und so war es endlich kein Wunder, wenn beym west-fälischen Frieden, nachdem alles lange genug in Ver-wirrung gewesen, diejenigen Neichsstänte, welche nachund nach die Vogtey, den Grafenbann, das Freyher-zogthum und die ganze Vollmacht des miM in ihrenLanden erlangt hatten, die Bestätigung einer vollkom-menen Landeshoheit; andre hingegen, welche nur dieVogtey gehabt, jedoch sich der höhern Reichsbeamteerwehret hatten, die Unmittelbarkeit und in ReligionS-sachcn eine nothwendige Unabhängigkeit erhielten.
Wenn man auf die Anlage der deutschen Versas-sung zurück gehet: so zeigen sich vier Hauptwenbungen,welche sie hätte nehmen können. Entweder wäre dieerste Controlle der Neichsbeamte per miltos geblieben.
Oder