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Katechismus über die Unterscheidungslehren der Katholiken und Protestanten : von katholischen Pfarrgeistlichen Crefelds ; veranlaßt durch den Katecismus der Duisburger Kreis-Synode
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bei der bisherigen Bestimmung, und gaben dem Papste anHeim,zu entscheiden, ob ans besonderen Gründen irgend einer Nationoder einem Reiche der Kelch zu gestatten sei, und es so zu be-stimmen, wie es zum Nutzen und Frommen der Christenheitgereiche,

13!, W'lche sonstigen Beweggründe haben die Kirche hierbei geleitet?

Sic wollte das Sakrament dcS Altars vor Verunehrungbewahren, indem das h. Blut leicht verschüttet und nicht gutaufbewahrt werden kann, Sie wollte ferner ihren Kinderndadurch den Empfang des Sakramentes erleichtern, da Mancheeine natürliche Abneigung gegen den Wein haben und Anderesich scheuen würden, ans dem nämlichen Kelche mit den übrigenChristen zu trinken. Endlich ist der Wein in manchen Ländernnur mit großen Kosten zu erhalten,

132. Hat Papst Jnnocenz II! die Brobvcnvandlungslehre zum Glaubens-

artikel erhoben?

Das durchaus nicht, denn die Brodverwandlungelehre istso alt, wie die Kirche selbst. Unter Andern zeugen dafür derBischof Ignatius im !., Irenaus im S., Cyprian im 3., ganzbesonders schön Cyrillus von Jerusalem im 1, und so durch diefolgenden Jahrhunderte herab. Papst Jnnocenz hat also dieseLehre nicht zum Glaubensartikel erhoben; weder er, noch irgendein anderer Papst hat neue Glaubenslehren gemacht. Wohlaber wurde auf der allgemeinen Latcrancnsischcn Kirchenvcrsamm-Ilung unter Jnnocenz III. (I2l5) verordnet, daß jeder Christ-glanbige, der zu den Unterscheidungsjahreu gekommen sei, wenig-stens um Ostern die heilige Kommunion empfangen müsse; wonicht, so solle er von der Kirche ausgeschlossen und nicht kirch-lich begraben werden.

133. Kann die Einführung d.s Frohnlnchnamsfestcs unter die angeblichen

Mißbrauche gezählt werden?

Die Einführung dieses FcstcS war nur eine Folgerung ansder katholischen Lehre vom Altarssakramentc; denn dem daringegenwärtigen wahren Gott gebührt Anbetung und Preis inEwigkeit, mag dieses durch innere oder äußere göttliche Ver-ehrung geschehen. Die Kirche wollte also dadurch, daß siejenes Fest anordnete, gegen ihren Heiland diese h. Pflicht aufeine so herrliche Weise erfüllen. Sehr ergreifend spricht sich 'hierüber das Concil von Trieut 13, Sitz. Kap. 5 also aus:Der h, Kircheurath erklärt, daß aus einer gottcsfürchtigcuund sehr frommen Absicht der Gebrauch in die Kirche einge-führt worden sei, daß alljährlich dieses herrlube und hochwür-dige Sakrament an einem besondern und feierlichen Tage mitausgezeichneter Verehrung und Festlichkeit gefeiert und in Pro-zessionen ehrerbietig und auf eine ehrenvolle Art durch dieStraßen und über die öffentlichen Plätze Kerum getragen werde.Denn es ist ganz billig, daß einige geheiligte Tage festgesetzt