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1Z0. Was ist von der Kelchentziehung zu hatten?
Da Jesus Christus nicht nur unter beiden, sondern auchunter einer jeden Gestalt im Sakramente gegenwartig ist, sokann die Kirche, ohne gegen die Glaubenslehre zu verstoßen,das Altarssakrament unter beiden Gestalten, aber auch untereiner spenden, und ihre desfallstge Disciplinarvorschrift nachUmstanden ändern. Denn Christus hat darüber kein Gebotgegeben; die Worte der h. Schrift: „Trinket Alle daraus!"kann man gegen die Kelchentziehung nicht geltend machen, weilsie sich nur auf die Apostel und ihre Nachfolger im Pricster-thumc bezichen. Dicscmnach hat schon in den frühesten Zeitendie Kirche den Kranken, Gefangenen und denen, die zu Hausekommunicirten, das Sakrament nur unter der Gestalt des Brodesgereicht. Ebenso theilte sie es auch bisweilen nur unter derGestalt des Weines aus, indem man, wie Cyprian und andereVater bezeugen, zarten Kindern das h. Blut zu trinken gab.Bei der gemeinschaftlichen Kommunion wahrend des öffent-lichen Gottesdienstes gab man beide Gestalten; aber immerstand es dem Gläubigen frei, ob er unter einer oder unterbeiden Gestalten kommunieircn wolle. Freilich gab PapstGelasius für Rom die Verordnung: Wer nicht beide Gestaltengenieße, dem solle keine gereicht werden. Dazu aber wurdeer veranlaßt durch die ketzerischen Manichäcr, die sich unter demVorwande: Der Wein sei vom Teufel, schon unter dem PapsteLeo, dem Großen, vom Genüsse des Kelches zurückgezogen hatten.Als nun in Rom keine Manichäcr mehr waren, hörte dasGebot des Kelches auf und Jeder durfte dort wieder untereiner Gestalt kommunicircn. Bei der bezeichneten kirchlichenFreiheit wurde indeß der Empfang des Kelches aus manchenGründen (vergl. unten Fr. 131) immer seltener. Da tratenspäter Jrrlchrcr, besonders die Husstten in Böhmen, auf undschrieen: Die Kirche habe das Sakrament verstümmelt, manmüsse nach Christi Befehl auch aus dem Kelche trinken.Das allgemeine Concil zu Kostuitz (1)>)—18) berief sich aufdie Glaubenslehre uudb estimmte: Es solle fortan bei der Kom-munion unter Brodsgestalt verbleiben, und seitdem ist dieseBestimmung als Kirchengcsctz geltend, nur gestattete das allge-meine Concil zu Basel (1)31—37) den Böhmen das Altars-sakramcnt unter beiden Gestalten, wenn sie ihre Jrrthümcraufgeben und zur Kirche zurückkehren wollten. Im 13. Jahr-hundert behaupteten die Glaubensncuercr auch die Notwen-digkeit des Kelches. Kaiser und Könige verwendeten sich beider Kirchcnversammlung zu Trient, den Kelch doch wieder ein-zuführen, weil dadurch die Protestanten zur katholischen Kirchezurückkehren würden. Die Väter zu Trient aber, die wohlerkannten, daß die Protestanten andere, viel tiefer liegendeHindernisse ihrer Rückkehr entgegengestellt hatten, beließen es