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Katechismus über die Unterscheidungslehren der Katholiken und Protestanten : von katholischen Pfarrgeistlichen Crefelds ; veranlaßt durch den Katecismus der Duisburger Kreis-Synode
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bewogen fühlen, diesen bußfertigen Sinn in sich zn bewahrenund zu steigern, die hierbei vorgeschriebenen guten Werke destogewissenhafter und treuer zu verrichten und sich überhauptinniger an seine Kirche als die Verwahren» und Spenderinder Heilsmittcl anzuschließen. Somit ist der Gebrauch derAblässe nicht nur nicht verwerflich, sondern dem christlichenVolke durchaus heilsam. Conc. v. Tr. 25. Sitz, von dem Abl.

,Vnl h. AltarSsakramcute.

127. Was lehrt die kathol. Kirche vom Sakramente des Altars?

Sie lehrt, gestützt ans die h. Schrift, daß in diesem Sa-kramente unser Herr Jesus Christus als wahrer Gott undMensch wahrhaftig, wirklich und wesentlich unter der Gestaltdes Brodes und Weines gegenwärtig ist, so daß durch dieConsekration eine Verwandlung der ganzen Wesenheit desBrodes in die des Leibes Christi, und der ganzen Wesenheitdes Weines in die des Blutes Christi vor sich geht, welcheVerwandlung mit dem Worte Transsubstantiation treffend be-zeichnet wird. Weil Christus, der Auferstandene, nicht mehrstirbt, sondern dem Leibe und der Seele nach unzertrennlichund seine Gottheit mit der Menschheit auf's Engste vereinigtist, so lehrt die Kirche ferner, daß der ganze Christusmit Leib und Seele, mit Gottheit und Menschheit unter derGestalt des Brodes und in jedem Theile desselben, und eben-falls der ganze Christus unter der Gestalt des Weines und injedem Theile desselben gegenwärtig ist. Conc. v. Tr. 13. Sitz.Kap. 1. und Kan. 1. ff.

128. Was folgt aus dieser Lehre?

Hieraus folgt:

1. daß der unter den Gestalten gegenwärtige Jesus Christusangebetet, und ihm jede innere und äußere göttliche Verehrungerwiesen werden muß;

2. Daß dieses Sakrament auch aufbewahrt und den Krankenin's Haus gebracht werden kann und soll; und

3. Daß zn einer vollständigen Kommunion die Gcnicßungdes Sakramentes nntcr beiderlei Gestalt nicht erforderlich ist.Conc. v. Tr. 13. Sitz. Kap. 6.

129. Welches sind nun die angeblichen Mißbräuche beim Abendmahle,deren man die katholische Kirche beschuldigt?

Man beschuldigt sie: 1. der Kclchentziehnng für die Gläu-bigen, die im 13. Jahrhundert gebräuchlich und im 16. Jahr-hundert ans dem Concil zn Trient gesetzlich geworden sei.Man behauptet, daß 2. die Vrodvcrwandlungslehre von demPapste Jnnocenz III. (>2lö) zu einem Glanbensartikel gemachtworden sei; 3. betrachtet man die Einführung des Frohnleich-namsfcstes als einen Mißbrauch.