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N5. Wenn die R.ue im Sünder lebendig und die Bricht geschehen ist,wird dann außer dem Willen, für die Sünden genug zu thun (si.he untenF. tl7) nichts mehr erfordert?
Dann muß zu dcm, was Seitens des Sünders geschehenist, noch die priestcrliche Lossprechung oder Absolution hinzu-kommen, durch welche dem Büßer die Sündenvergebung undHeiligung zu Thcil wird. Conc. v. Tr. 14. Sitz. 6. Kap.
114. Welche Bewandtniß hat es mit dieser Absolution?
Der Priester erklärt durch die Absolution nicht bloß, daßdie Sünden vergeben seien, sondern er erläßt dadurch dieselbenauch wirklich (Conc. v. Tr. l4. Sitz. Kau. 9. Von der Buße),aber nicht ans eigener Machtvollkommenbcit, sondern in derVollmacht Jesu Christi, die er seinen Aposteln und ihren Nacl>folgern verliehen hat (Joh. 20, 21—23), und der Gläubige istfreudig gewiß, daß so das, was auf Erden gelöst worden, auchim Himmel gelöst ist.
II5. Wie verhält es sich dagegen mit der Buße und Absolution derProtestanten?
Die Reformirtcn haben das Sakrament der Buße verworfen,die Lutheraner schwanken in dieser Hinsicht (siehe oben Fr. 95).Ucberhanpt lehren die Protestanten jedoch, daß der Menschdurch Reue und Glauben an das Evangelium Vergebung derSünden habe, und daß diese ihm vom Geistlichen könne zuge-sprochen werden, damit die Herzen der Bußfertigen getröstetwürden.
ltg. Was ist also die protestantische Absolution?
Sie ist nicht, wie in der katholischen Kirche ein richter-licher Act, sondern nichts weiter, als eine Erklärung, daßdie Sünde vergeben sei. Dieselbe muß daher als höchst über-flüssig erscheinen, da die Sündenvergebung durch den Glaubenbewirkt wird; und da diejer schon dem Gewissen Trost undBeruhigung verleiht, so ist auch nicht abzusehen, wie durch dieAbsolution die Herzen der Bußfertigen noch getröstet werdenkömmt.
Il7. Wozu ist in der katholischen Kirche der Büßer, der schon vor derAbsolution den Willen haben muß, für seine Sünden genug zu thun, nachderselben verpflichtet?
Er ist verpflichtet, die schuldige Genugthnung auch zu leisten.
Ilg. Wozu ist das nothwendig, da Christus ja für die Sünden der Weltgenuggethan hat?
Allerdings hat Christus für uns vollkommen gennggethan,und kraft dieser Genugthnung wird durch das Sakrament derBuße die Schuld und ewige Strafe des Sünders getilgt,aber nicht immer die zeitliche Strafe und Genugthnung, Conc.v. Tricnt, 14. Sitz. Kau. 12. von der Buße; darum muH erdiese auch noch erdulden und leisten. Und dieses geschieht inKraft der Verdienste Christi (Conc. v Trient, 14. Sitz. 3. Kap.)besonders durch dcmüthige Ertragung von Leiden, durch frei-