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Katechismus über die Unterscheidungslehren der Katholiken und Protestanten : von katholischen Pfarrgeistlichen Crefelds ; veranlaßt durch den Katecismus der Duisburger Kreis-Synode
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Geist empfingen. Die Apostel hätten aber durch ihre Handauf-lcgung den h. Geist nicht erthciten können, wenn fie nicht vonJesus die Gewalt hierzu erhalten hatten und würden dieHände zur Mittheilnng des h. Geistes nicht aufgelegt haben,wenn ihnen nicht von ihm der Befehl dazu gegeben wordenwäre.

loz. Was behaupten dessnungcachtct die Protestanten?

Sic behaupten von der Firmung, daß fie eine menschlicheErfindung sei, vermögen aber nicht den Zeitpunkt anzugeben,wann sie von Menschen in die Kirche eingeführt worden ist.Zeugnisse und Thatsachcn stellen das fortwährende Dasein derFirmung in der Kirche außer Zweifel ; so, um nur Eines anzu-führen, schreibt der h. Augustinus:Das Sakrament desEhriöma (Firmung) ist ein Sakrament, wie das Sakrament derTaufe." Schon dieses, daß die Sekten der Donatistcn undNovatianer die Firmung verwarfen und daß später die Wal-denser und Wiklef sich dagegen erhoben, hatte die Protestantenbelehren können, daß jenes Sakrament allzeit vorhanden war.Ivg. Haben sich auch protcstanlische Gelehrte günstig über die h. Firmung

ausgesprochen?

Ja, diejenigen die sich durch ein vorurtheilsfrcies Forschenund unbefangenes Streben nach Wahrheit auszeichneten. Vondiesen sei nur allein Leibnil; genannt, der also schreibt:Fürdas Sakrament der Firmung steht außerdem, was die H.Schriftvon der Handanflegung kurz andeutet, die apostolische Ueber-liefcrung der ersten Kirche, wovon Kornelius, Bischof von Rom(bei Eusebius) und Cyprian, der Märtyrer, das Concilium vonLaodicäa, Basilius, Cyrill von Jerusalem und andere Vätermehr zeugen. Sic war ein von der Taufe verschiedenesSakrament." System der Theologie.

dem Sakrament der Buße.

107. Was ist katholische Lehre über das Sakrament der Bufic?

Daß es von Christus eingesetzt ist, damit dadurch die Gläu-bigen so oft sie nach der Taufe in Sünden fallen, mit Gottversöhnt werden und die Gnade der Rechtfertigung wieder er-langen. Conc. v. Tr. 14. Sitz. 1. Kap.

108- Was ist zu dieser Wiedcrversöhnung mit Gott von Seiten desSünders erforderlich?

1. Rene, 2. Beichte und 3. Geuugthunng. Conc. v. Trient,14. Sitz. 3. Kap.

lvll. Ist es hinreichend, Reue zu bczexzen?

Keineswegs, denn das wäre etwas Acnßerliches, was fürsich allein unnütz ist; der Sünder muß die Rene nicht bloß aufder Zunge, sondern vor Allem im Herzen haben. Er soll daherdurch die unterstützende Gnade Gottes Rene in sich erwecken,so daß er durch Glauben, Erkcnntniß der Sünde, Furcht, Hoff-