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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
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nein Visir hervor und bürgen nicht mit ihrem Namen fürdie Unsträflichkcit ihrer Absichten? Daß aber Schrift-steller, die sich gewöhnlich bloß mit ihren Bornamen, wieJean Paul, oder mit einem zwar nur angenommenen,aber doch hinlänglich bekannten Namen, wie FriedrichLau», T h eod or H ell u. A., als Schriftsteller bezeich-nen, nicht eigentlich zu den Pseudonymen gehören, verstehtsich von selbst.

§. il.

Zweiter Fall.

Wenn Schriften blattweise herausgegeben werden,um möglichst geschwind allerlei Nachrichten und Anzeigenin Bezug aus die Begebenheiten des Tages und die An-gelegenheiten des bürgerlichen Lebens zu verbreitenwohin besonders alle politische Zeitungen, Jnlelligenzblat-ter und andre für das größere Lcsepubliknm bestimmteFlugblätter gehören so unterliegen sie der Zensur ohneweitere Rücksicht aus die Person des Herausgebers.

Anmerkung. Wenn überhaupt noch stensur statt findensoll, so ist sie hier wohl am ersten zu entschuldigen. Dennda die Nachrichten und Anzeigen, welche in dergleichenBlättern enthalten, größtentheils ohne Nennung ihrer Ur-heber, mithin als unverbürgte Angaben erscheinen, und dasolche Schriften gerade am meisten auf den großen, in sei-nen Meinungen und Wünschen hin und her schwankenden,und daher leicht beweglichen Haufen der Lcsewelt berechnetsind, so kann ein dabei stattfindender Misbranch der Pressehier allerdings sehr nachtheilig werden. Ebendarum dürft'es aber auch nicht unbillig scheinen, wenn dergleichen Blät-ter im Allgemeinen der polizeilichen Aufsicht durch eine Zen-