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überall unzusammenhangenden Nachrichten, formirten sie ihren bei Großherzoglicher Lehnkammerim Jahre 1816 übergebenen Stammbaum. Sowie sie aber solche ihre Abstammung keincswegesdurch genaue und vollständige beglaubigte Extracte aus den von ihnen selbst angezogenen Ur-kunden documentirten, sondern selbige, so unzureichcud sie auch sind, überdies nicht viel andersund ausführlicher als nur dem Datum nach anführten, so sprechen auch die von ihnen gleichAnfangs angezogenen wenigen Documente zwar von zwcy Brüdern und Rittern Moltzan, NamensBerend und Ulrich, und von einem gleichzeitigen auf Grubcnhagen ansäßigen Ritter UlrichMoltzan, nicht aber davon, daß dieser auf Grubenhagen ansäßige Ritter Ulrich Moltzan, ihresStamm-Vaters, des gedachten Ritters Berend Moltzan Bruder gewesen, welches hier denndoch Hauptsache ist.
Ebenso schreiben sie diesem Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen, der allerdings einenSohn, Namens Lüdeke Moltzan hatte, einen Sohn dieses Namens zu, und beziehen sich dabeyauf 4 Urkunden aus den Jahren 1382, 1464, 1467 und 1422, von denen die drey erstemaber von seinen beiden resp. zur altern Pommerschen Linie auf Osten und Kummerow, und zurWoldeschen Linie gehörenden Brüder-Söhnen dieses Namens, und die letztere fehlerhafte abschrist-liche Urkunde vom Jahre 1422, welche nicht von 1422, sondern von 1462 ist, zwar vonseinem Ur-Enkel gleiches Namens spricht, wie oben erwiesen worden. Wenn gedachte Lehns-Prätendenten zu Fortführung ihres Stammbaumes, welcher zu gegenwärtigem Zwecke allein ausUrkunden, Acten-Stücken und sonstigen gültigen Doeumenten formirt werden darf, ferner nochauf nicht documentirte Ahnen-Tafeln ihres Geschlechts, welche theils bey Reception in den Johan-niter-Orden, theils zu andern, von ihren gegenwärtigen Absichten ganz verschiedenen Zwecken, undvielleicht nicht aus völlig glaubwürdigen Nachrichten, oder gar aus Traditionen angefertigtworden, wie auch auf den schon erwähnten Sinapius und Büsching, sich beziehen, und wennsie überdies von der ersten Mit-Belehnung auf die Grubenhäger Güter, von Entstehung desNamens Maltzan, und von den Siegeln der einzelnen Glieder, dieses ihres Stammbaumes, höchstmangelhafte Nachrichten beibringen, so war die Großherzogliche Lehn-Kammer um so mehr ver-pflichtet, einige Zweifel in solche Abstammung zu setzen, und wurde durch diese bestimmte abermangelhafte Darstellung der Lehns-Ansprüche auf solche Güter bewogen, dem GroßherzoglichenArchiv hiesclbst, unterm 4. Mai 1816 zu injungiren, eine sorgfältige Prüfung wegen solchervorgeblichen Abstammung, in Urkunden und Acten anzustellen, und demnächst, mit Bemerckungder etwa sich ergebenden Zweifel ausführlich darüber zu berichten.
Original-Acken-Stücke.
Nachdem unterzeichneter Verfasser seit Anfang des Jul. Monats 1816, als bis dahin ernoch mit andern Ofsicial-Arbeiten beschäftigt war, sich vorläufig in mehrere Urkunden und Actendes Großherzoglichen Archivs 4 Monate hindurch etwas umgesehen und bis dahin schon mancheDocumente kennen gelccnet hatte, welche solche erhobene Lehns-Ansprüche zu unterstützen scheinen,wurde er auf sein, durch seine Dienstpflichten veranlaßtes Ansuchen um weitere Verhaltungs-Befehle, von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge Allerhöchst Selbst, unterm 16. Nov.1816 besonders noch dahin schriftlich autorisirt,
„den Moltzanen mit allem zu assistiren, was sich über ihre Familie und ihren Stammbaum„im Archiv finden lasse.«
Konnte er nunmehro, weil gedachten Lehns - Prätendenten mit bloßer Prüfung des vonihnen eingereichten fehlerhaften und unvollständigen Stammbaumes nicht gedienet war, zwar nichtlänger Bedencken tragen, zum Zweck der Prüfung der sowohl von den genannten Baronen undReichs-Grafen von Maltzan, als auch von den übrigen zur jüngern Pommerschen Linie sichrechnenden adlichen Moltzanen und Maltzanen, auf die Grubenhäger Güter und auf das Marschall-Amt im Fürstenthum Wenden erhobenen Lehns-Ansprüche, eine auf Abstammung und Mit-Belehnung sich beziehende, zugleich aber auch die Schreib-Art des Geschlechts-Namens, oder dieEntstehung der Benennung Maltzan, wie die noch vorhandenen Siegel berücksichtigende genealogisch-historische Darstellung nebst dazu gehörigem richtigen und soviel als möglich vollständigenStammbaume anzufertigen, und alle bisher theils bekannt, theils unbekannt gewesene Documenteaus den reichen Schätzen des Großherzoglichen Archivs, und aus seiner eigenen Bibliothek, sorg-fältig und mühsam dazu aufzusuchen und dabey zu benutzen, so lagen ihm vermöge beider Aller-höchster Befehle und seiner Dienst-Bestallung, demungeachtet immer noch die Pflichten des un-parteiischen und treuen Referenten und Deducenten ob, und diesen Pflichten glaubt er aufspünktlichste nachgekommen, und nicht in die mit selbigen incompatiblen Verhältnisse eines Sach-waldes getreten zu seyn, wenngleich er sich dagegen verpflichtet hielt, den Mangel mancherwichtiger Documente, durch Folgerungen und Schlüsse aus sonstigen vorhandenen Urkundeneinigermaßen zu ersetzen, um denselben dadurch weniger nachtheilig für die Lehns-Pätendenten zumachen, und damit ihm von keiner Seite irgend ein gerechter Vorwurf gemacht werden könne.