Druckschrift 
Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
Seite
153
Einzelbild herunterladen
 

163

witsche Antheil der Herrschast Militsch zugefallen war, stiftete also die Freyherrlich Maltzanschedrsnclie auf Tschotschwitsch, welcher Antheil nach Erbauung eines neuen Schlosses für denselben,Neuschloß genannt worden.

Werden von dem Stifter dieser drsnolie zwar keine biographische Nachrichten aufbewahrt,so bezeugt dagegen der zwischen seinen hinterlassenen Söhnen sub 6sto Breslau 28. Jan.1668 aufgerichtete, von dem Kaiserlich-Königlich-Schlesischen Ober-Amte zu Breslau am 31stendesselben Monats bestätigte und im nächstfolgenden Z. ausführlicher gedachte Theil-Rezeß,daß er für seine hinterbleibende Söhne und Töchter unterm clsto Neuschloß 1. Mai 1637, ein ^Testament aufgerichtet, und sie als seine instituirte Erben darinn ermahnet habe, möglichst aufMittel und Wege zu gedenken, wie die Güter in eine landübliche und billigmäßige Aestimationzu bringen, von Einem allein, ohne Unterschied des Alters, es sey der ältste oder jüngste, zuerhalten, und dem andern Bruder dessen Antheil herauszugeben seyn möchte.

Was die Schreib-Art seines Geschlechts-Namens, und seinen Wapenschild betrifft, so giebtauch hierüber, nicht nur der eben-erwähnte zwischen seinen hinterlassenen Söhnen sul> äatoBreslau 28. Jan. 1668, sondern auch der Z. 9. des vorigen ersten Abschnitts angeführte,zwischen ihm und seinen beiden Brüdern sub cksto 18. Mai 1628 aufgerichtete, im von Malt-zanschen Familien-Archiv zu Militsch aufbewahrte Original-Theil-Rezcß völlig gewisse Auskunft,indem er, den mitgetheilten, wenn auch nicht vollständig angefertigten beglaubigten Extractenaus selbigen zufolge, den Namen Johann-Bernhard Maltzan darinn führte,und eben so kann auch der ihn und seine beide Brüder betreffende und ohne Zweifel von ihnenbesiegelte Theil-Rezeß ein gültiges Zeugniß über die Wapenbilder seines Siegels ablegen.

Sowie er übrigens zwischen 1. Mai 1657 und 28. Jan. 1668 mit Tode abgegangen

seyn muß, so hinterließ er auch 2 Söhne, nämlich Georg und Heinrich, Ge-

brüder Freyherrn von Maltzan, deren in den nächstfolgenden vier Paragraphen gedacht worden.

8 2.

^ ^ , Johann .

»ä IV. 5 b. 1. Georg Gebrüder

, ^ Johann . . .. i Freyherrn von Maltzan.

ack IV. Ii. 2. . ^ Heinrich t " " " .

Hans ^ )

setzen sich wegen der, nach Ableben ihres Vaters, desZ Freyherrn ' Bernhard von Maltzan auf Neu-

^ Johann

ZZ Z.

schloß sub IV. 2. a. auf sie vererbten Herrschaft

Neuschloß auseinander.

Nach Absterben des Freyherrn Bernhard von Maltzan auf Neuschloß sub IV.

2. a., schlössen die Gebrüder Georg und Heinrich Freyherrn von Maltzan,

unterm ästo Breslau 28. Jan. 1668 einen Vergleich mit einander ab, wodurch sie wegen,668.28. Jan.des von dem wailand Hochwohlgebohrnen Herrn Johann-Bernhard Maltzan, Freyherrn zuMilitsch auf Neuschloß, als ihrem hochgeehrten Herrn Vater Christseligen Andenckens, in seinem«üb ästo Neuschloß 1. Mai 1667 aufgerichteten Testamente ausdrücklich geäußerten Willens, 1667. i, Mai.daß diese seine Herrschaft Neuschloß, nach einer von ihnen zu bewerckstelligenden landüblichenund billigmäßigen Aestimation, von Einem alleine und gegen Absindung des andern Brudersangenommen werde,

sich dahin vereinbarten, daß dem jüngern von ihnen, nämlich dem Freyherrn Heinrich

von Maltzan «üb IV. 1. b. 2. solche Herrschaft gehören, derselbe aber seinen altern Bruder-

Georg, Freyherrn von Maltzan sub IV. 1. b. 1., nach der unter ihnen gemachten

Aestimation zu 36000 Rtlr., 13000 Rtlr. als sein väterliches Erbtheil herausgeben, die daraufhaftende, sowohl überaus schwere Contributions-Last, als auch die Schulden von 7000 bis8000 Rtlr., ferner die, vermöge väterlichen Testaments schuldige schwesterliche Abstattung, sosich, nachdem einer jeden Schwester 6000 Rtlr. Schlesisch darinn ausgesetzt worden, auf30000 Rtlr. belaufen, wie auch andere in solchem Testamente enthaltene xrak8timcka übernehmen,und diesem seinem altern Bruder, wenn derselbe binnen 6 Jahren die Mittel erlangen würde,alle diese Verbindlichkeiten übernehmen zu können, solche Herrschaft abzutreten, welcher Vergleich

39