130
«Schluß -Bemerkungenzur
ausgestorbenen Grubcnhagenschen Linie,insbesondere
die Schreib-Art des Geschlechts - Namens, das Wapen und die nachgelassenen Güter der-selben betreffend.
I) Was die Schreib-Art des Geschlechts - Namens der Grubenhagenschen Linie betrifft, sowar bis zu Anfang des löten Jahrhunderts der Name Moltzan die alleinige Benennung der-selben; seit dieser Zeit aber führten einige Glieder dieser Linie zuweilen auch den NamenMaltzan, welchen sie von der mit ihnen verwandten, seit 1339 auf Wartenberg, nachhin aufMilitsch und Neuschloß in Schlesien gesessenen und seitdem, dem Schlesischen Dialekte zufolge,meistens unter dem Namen Maltzan vorkommenden re«p. Freyherrlichen und Gräflichen Liniedes Pentzlinschen Hauses annahmen, und dessen Entstehen und Sanctionirung weiter unten, beider Woldeschen Linie, und insbesondere bei beiden im Jahre 1339 daraus hervorgegangenenFreyherrlich Moltzanschen auch Maltzanschen Linien auf Wartenberg und Pentzlin, in der Vor-crinnerung §. 3. gezeigt worden. Diese Benennung Moltzan wurde jedoch niemals allgemeinin der Grubenhagenschen Linie, noch weniger aber, mit Verlassung des alten ursprünglichen undwahrscheinlich Wendenschen Namens Moltzan, für immer in derselben angenommen, wenn sieauch von den Mecklenburgschen Herzögen, nicht nur durch Zulassung derselben, sondern auch vor-züglich durch die bei Gelegenheit der Erhebung des Wolde-Pentzlinschen Hauses in den Reichs-Freyherrn-Stand im Jahre 1339, da der Römische König Ferdinand und der Deutsche KaiserCarl 5. in den ertheilten Freyherrn - Diplomen, solche Benennung für das Wolde - PentzlinscheHaus zuerst sanctionirten,
von dem Herzoge Albrecht 7. dem Schönen zu Mecklenburg in demselben Jahre beiden für sichund ihre Leibes-Erben zu Freyherrn zu Wartenberg und Pentzlin ernannten Gebrüdern Joachimund Georg Maltzan resp. auf Wartenberg und Pentzlin 8ub IV. und IV. k'. u., wie
allen übrigen Moltzanen und deren Erben crthcilte Erbfolge-Versicherung, sowie auch durch dievon dem Herzoge Friedrich-Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin im Jahre 1792 bei Bclchnungdes zur Freyherrlich-Wartenbergschen Linie gehörenden Obristen Hans-Heinrich Freyherrn vonMaltzan auf Neuschloß «ub IV. 4. b. mit der von der in der zweiten Hälfte des 18ten Jahr-hunderts ausgestorbenen Freyherrlich Moltzanschen auch Maltzanschen Special-Linie auf Pentzlindemselben cedirten Herrschaft Pentzlin, geschehene Anerkennung desselben als Abkömmlings von demim Jahre 1391 mit Pentzlin zuerst belehnten und bey solcher Gelegenheit als Agnat derGrubenhagenschen Linie anerkannten Ritter Bcrend Moltzan auf Wolde suh IV. L. .V, ge-wissermaßen gleichfalls sanctionirt, oder die Moltzane und Maltzane wenigstens doch für Ein undDasselbe Geschlecht gehalten worden.
' Nur in der ersten Hälfte des löten Jahrhunderts, welchem Zeit-Raume solche neuere Be-nennung überhaupt ihr Entstehen verdanckt, findet sich dieselbe in dieser Linie am häufigsten,und dennoch nur selten in Vergleichung mit der um dieselbe Zeit in eben dieser Linie so häusigvorkommenden ursprünglichen Benennung Moltzan, und noch seltener wurde sie in neucrn Zeiten,bis sie im ersten Viertel des 18ten Jahrhunderts, zur Zeit der Vereinigung gesammter Gruben-hagenscher Güter in der Rothenmohrschen Linie, und da die übrigen Zweige der GrubenhagenschenLinie alle nach einander ausgestorben waren, gänzlich verschwand, und die übrig bleibendeRorhenmohrsche Linie bis zu ihrem Erlöschen beim unbeerbten Absterben ihres letzten Abkömm-lings des Land-Marschalls Cord-Jaspar-Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr,Ulrichshausen und Moltzow o. p. sub IV. o. am 1. Decemb. 1813,
vhneZdie mindeste Abweichung und ununterbrochen bis zur alten ursprünglichen BenennungMoltzan zurückkehrte.
Linie, insbesondere auch das von der GrubenhagenschenLinie seit beinahe 499 Jahren verwaltete Land-Marschall-Amt im Fürstenthum Wenden in Anspruch, durch welcheLehns - Ansprüche gegenwärtige genealogisch - historischeDarstellung veranlaßt worden, deren Resultate, sowohlim Betreff der Abstammung gedachter Lehns-Prätendentenund des ckekuneti von einem gemeinsamen Stamm-Vater,als auch solcher Lehns-Prätendenten Mit-Belehnung aufdie Grubenhäger Güter, folgende sind.
s. weiter unten die zur Wolde-Pentzlinschen Linie gehörende undim Jahre 1628 gestiftete Freyherrlich jetzt Gräflich vonMaltzansche bianelre auf Militsch, iliikjue Z. 6.