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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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Rothenmohr und Ulrichshausen e. p. berichtigt, und die Lehns-Muthungen beschafft waren,wurde jenem, dem Hauptmann Volrath-Levin von Moltzan auf Grubenhagen «. ?. sud IV".

01. 1., „in Betracht, daß weder sein Vater noch sein Groß-Vater, welcher letztere kein Des-zendent der nur für ihre männliche Leibes-Lehns-Erben mit dem durch förmlichen Konkurs aus„der Moltzanen Geschlechte getretenen Gute Grubenhagen unterm 13. Febr. 1619 und 24. Jan.„1622 belehnten Gebrüder Moltzan auf Ulrichshausen gewesen, sondern durch eine sonstige Ac-„quisition und nicht durch Lehnsfolge den Besitz desselben erlangt hätte, den in allen solchen„Fällen gebräuchlichen erneuerten Lehnbrief nicht gelöset Habens die Nchmung eines neuen Lehn-briefes über Grubenhagen e. p. zur Pflicht gemacht, welcher von ihm genehmigte erneuerteLehnbrief, nach einer, wegen des aus solcher Unterlassung herrührenden Herzoglichen Anspruchesan solches Gut o. ?. behandelten Recognition und aus besondcrn Gnaden, als auf seine männ-liche Leibes-Lehns-Erben in liues descendenttz bis nach deren Abgang, in (lollstersli aber alsauf seine Agnaten eines Namens und Schildes lautend, ihm unterm dsto Schwerin 4. Mai ^

1733 ertheilt wurde.

Original-Concept.

Gleichcrgestalt wurde auch seinem Bruder, dem Königlich-Dänischen Kammer-Juncker, nach-herigcm Kammcrherrn und Lxiisordinsire am Rußisch-Kaiserlichen Hofe, Johann-

Lothar-Friedrich von Moltzan auf Rothenmohr e. I>. «üb IV. m. 2., wegen dieses in demväterlichen Erbtheilungs-Verglciche demselben zugefallenen Lehngutes Rothenmohr mit den dazugehörigen Bauer-Dörfern Damen, Saget und einem Antheile in Lupendorf, die von seinem ex«pecisl! gratis am 18. Juli 1713 zum Vasallen wegen desselben angenommenen und nichtdurch Lehns-Folge dazu berechtigten Vater unterlassene schuldige Lösung eines erneuerten Lehn-briefes injungirt, '

und auf sein Ansuchen solches Gut mit gedachten Pertinentien, gleichfalls aus besonderer Gnadeihm und seinen männlichen Leibes-Lehns-Erben in lines descendente bis nach deren Abgang,in lines collstersli aber allen seinen Agnaten eines Namens, Helmes und Schildes, gure feudisntiyui, unterm dato Schwerin 28. Nov. 1733 zu Lehn ertheilt. l7S3.Nov.28.

Original-Concept.

Anmerckung.

Bey Verwandlung dieser im 17ten Jahrhundert durch Konkurs aus dem MoltzanschenGeschlechts gefallenen, nachhin von zwey verschiedenen brsneden der Grubenhagenschen Linie,nämlich der Ulrichshauscnschen und Rothenmohrschen hrsnelie erblich acquirirten und denselbenals Neu-Lehne blos für die männlichen Leibes - Lehns - Erben verliehenen Güter Grubenhagen undRotheümöhr ö. ?., in Alte Lehne, gieng die Absicht des Herzogs Christian Ludwig zu Meck-lenburg-Schwerin und der Herzoglichen Lehn-Kammer ohne Zweifel dahin, die vormalige Lehns-Cigcnschaft solcher Güter, vermöge derselben auch die nicht besitzenden Linien dieses Geschlechtsunbezweifelt die gcsammte Hand daran hatten, vollkommen wieder herzustellen, und mithin auchsowohl die damals und jetzt noch bestehenden zum Wolde-Pentzlinschen Hause gehörenden Grafenund Freyherrn von Maltzan auf Militsch und Pentzlin, :c.,

als auch die 'in den hiesigen und Pommerschen :c. Landen der Zeit und jetzt noch lebenden,ebenfalls zum Woldeschen Hause und insbesondere zu der daraus hervorgegangenen jüngernPommerschen Linie auf Osten, Sarow, Wolde zc., sich rechnenden adlichen Moltzane und Maltzaneals alleinige Agnaten eines Namens, Schildes und Helmes, durch solche Belehnung zugleichmit zu investiren, '

gewiß aber keinesweges dahin, diejenigen dieser Vettern, welche den von ihren Vor-Eltern, ver-möge der Oesterreichschen, Böhmischen und Schlesischen Dialects angenommenen, und auf sievererbten Namen Maltzan führten, oder denselben aus Nachahmung führten oder angenommenhatten, und von denen nicht nur die beiden Freyherrlich Moltzanschen auch Maltzanschen Linienauf Wartcnberg in Schlesien, und auf Pentzlin im Jahre 1336 bei damaliger Erhebung der-selben in den Freyherrn-Stand, von dem Herzoge Albrecht 7. dem Schönen zu Mecklenburg,als eventuelle Lchns-Folger in den übrigen Moltzanschen Gcsammt-Lehnen, und mithin als Agnateneines Namens, Schildes und Helmes der Moltzane Grubenhäger Linie, sondern auch die-Ab-stammung der zum Wolde-Pentzlinschen Hause und insbesondere zur Freyherrlich MaltzanschenLinie auf Wartenberg gehörenden, auf Pentzlin, Peccatel und Wionzowna gegenwärtig gesessenenFreyherrlich-Maltzanschcn bisnebe vormals auf Neuschloß in Schlesien, von dem im Jahre 1361mit Pentzlin belehnten und in solchem Lehnbriefe über Penzlin als Agnat der Moltzane Gruben-Häger Linie anerkannten Ritter Berend Moltzan, auch Maltzan, auf Wolde, Pentzlin :c. «ub IV.L. im Jahre 1762, bei damals geschehener erblichen Abtretung Pentzlins von der in derzweiten Hälfte des 18ten Jahrhunderts ausgestorbenen Freyherrlich Moltzanschen, auch MaltzanschenSpecial-Linie auf Pentzlin an solche Freyhcrrlich Maltzansche bisnebe auf Neuschloß, vom