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brsnelie sich nicht dazu gemeldet hatte, und er, in Ermangelung desselben würcklich der nächstewar, so trat er dennoch als würcklicher Buecessor in seuäo auf, und zwar:zuerst im Jahre 1741, da er unterm ästo Grubenhagen 13. Oct. mit Ernst-Ferdinand Frey-Herrn von Crlenkamp, als Pfand-Inhaber von Ulrichshausen e. einen auf dessen und desselbeneinziger Schwester Anna Ernestina von Erlenkamp Lebenszeit sich erstreckenden Reluitions-Ver-gleich über Ulrichshausen e. Marckshagen, Rambow und einen Antheil an Moltzow
beglaubigte Abschrift vom Orig.abschloß, welcher von seinem jünger« Sohne, dem Königlich-Dänischen Kammerherrn Johann-Lothar-Friedrich von Moltzan auf Rothenmohr sub IV. in. 2., erst nach seinem Tode, unterm14. Oct. 1751 zur Konfirmation in eoprs viäim. eingereichte Vergleich, unterm 6. Dec. ^1751 lehnherrlich bestätigt, '
Original - Concept,
und er dadurch also als rechtmäßiger Lehnssolger in Ulrichshausen e. auch von HerzoglicherLehn-Kammer anerkannt wurde, und hiernächst im Jahre 1745 in dem von ihm zwischen seinenSöhnen, nämlich dem Hauptmann Volrath - Levin von Moltzan «üb IV. m. 1., und dem eben-gedachten Königlich-Dänischen Kammerherrn Johann-Lothar. Friedrich von Moltzan, 8»b äste,
Güstrow 15. und 16. Jan. aufgerichteten, weiter unten ausführlicher erwähnten Erbtheilungs-und Kavelungs-Vergleich,
vom Orig. genommene beglaubigte Abschrift,worinn er auch über sein, im von Erlenkampschen Pfand-Besitze befindliches Lehngut Ulrichs-hausen v. ?. disponirte, und in diesen beiden Vergleichen von 1741 und 1745, auch Land-Rath sich nennet. ?
i § 14.
sä IV. I. 2. Levin-Jochim von Moltzan, Land-Rath und Land-Marschall
auf Grubenhagen, Rothenmohr und Ulrichshausen e. ?.,stiftet unter seinen beiden Söhnen, nämlich:sä IV m. 1. Volrath-Levin, Hauptmann,
und
sä IV. m. 2. Johann-Lothar-Friedrich, Königlich Dänischen Kam-mer-Junker, ) Beinen Erbtheilungs-Verglcich, imgleichen sein Ableben be-treffend.
Bald nach Aufrichtung des Reluitions - Vergleichs über Ulrichshausen <?. !>., stiftete derLand-Rath und Land-Marschall Levin-Joachim von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr undUlrichshauscn o. I>. sub IV. I. 2., unterm ästo Güstrow 15. und 16. Jan. 1745 unterseinen beiden Söhnen, nämlich: dem Hauptmann Volrath - Levin von Moltzan «ub IV. m. I.-und dem Königlich-Dänifchen Kammer-Junker Johann-Lothar-Friedrich von Moltzan sub IV.m. 2., über solche seine Güter einen Erbtheilungs- und Kavelungs-Vergleich,
vom Orig. genommene beglaubigte Abschrift,in welchem er dieselben in zwey Haupt-Theile theilte, nämlich: in den Grubenhagenschen undRothenmohrschen. " ^ >. ,>
Zu jenem Grubenhagenschen Haupt-Theil oder Kavel schlug er Grubenhagen, Lukow, Barz,und alle dazu gehörige Pertinentien; zum andern Haupt-Theil oder Kavel rechnete er aberRothenmohr und Dame nebst allen Pertinentien, wie auch das von Erlenkampsche PfandgutUtrichshausen e. , und ließ nun gedachte seine beide Söhne darüber losen, wodurch das ersteHaupttheil Grubenhagen e. ?. dem altern Sohne, Hauptmann Volralh-Lcvin von Moltzan subIV. m. 1., das andere Haupttheil Rothenmohr e. p. nebst dem von Erlenkampschen Pfand-Gute Ulrichshausen e. p. aber dem jüngern Sohne, dem Königlich Dänischen Kammer-JunckerJohann-Lothar-Friedrich von Moltzan «ub IV. m. 2. zufiel,
und nachdem er dieses Geschäft besorgt, und beim Regierungs - Antritt des Herzogs Christian-Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin, unterm 8. Jul. 1748 sein Lehngut Grubenhagen e. p. ge-mutet hatte, (Rothenmohr und Dame nebst allen Pertinentien, wie auch sein Lehnrecht an demvon Erlenkampschen Pfandgute Ulrichshausen e. 1>, hatte er schon vorher gedachtem seinemjüngern Sohne würcklich abgetreten) .
gieng er, laut Attestes des Grubenhagenschen Pastors Wilhelm Studemund ä. ä. Grubenhagen19. Sept. 1752, am 17. April 1750 aus. dem Schlosse zu Grubenhagen, wo er laut einesfrühern Attestes des dortigen Predigers Johann Christof Mendt ä. ä. Grubenhagcn 3. Apr.1713, am 28. Apr. 1688 gebohren war, mit Tode ab, und hinterließ vorhin-genannte seinebeiden Söhne, und ist noch zu bcmercken, daß weder sein, noch seines Vaters des Land-Raths
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1745Jan. 15. Iß.
I74S. Jul. 8.
1752,S,pt.I9.I75V. Apr. 17.
1713. 3. Apr.
1688. 28. Apr.