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»st IV. e. Wedege Moltzan, auch Maltzan, auf Grubenhagen, Rothenmohr,
Damen, Sagel, Moltzow, Baarz, Deutsch und Wendisch-Lukow, Papenhagen, Marckshagen, Rambow, :c. :c. :c.,Herzoglich - Mecklenburgscher Rath und Erb-Marschalldes Fürstenthums Wenden,geräth mit den Levzowen in Streit wegen des Marschall-Amtes im Fürstenthum Wenden, imgleichen sein Ableben,Gemahlinnen und Hinte rlassene Söhne betreffend.
Der Herzoglich - Mecklenburgsche Rath und Erb-Marschall des Fürstenthums Wenden,Wedege Moltzan auch Maltzan 8ub IV. e., welcher außer den in obigen ihn betreffenden Ur-kunden schon genannten Gütern Grubenhagen, und Rothenmohr, und den Kamptzischen Pachtenund jährlichen Hebungen im Dorffe Rambow, wie auch außer den, Z. 13. 16. 17. und 26genannten und zu den Grubenhagenschen Gütern nicht mehr gehörenden Besitzungen, nicht nurdie Dörffer Damen, Sagel, Rambow und die beiden Feldmarcken Papenhagen und Marckshagen(letztere vorhin Marquardeshagen) besaß, wie der hier unten gedachte Herzogliche Leib-Gedings-Schwerin Konsens sür seine Ehe-Gattin, tl. ck. Schwerin 26. April 1312 ausweiset,0. Apr. ^ Zweifel auch die i v8p. von seinem Vater dem Erb-Marschall Lüdeke Moltzan zum
Grubenhagen w. «üb IV. ck., ferner von seinem Groß-Vater dem Erb-Marschall Ulrich Moltzanauf Grubenhagen 8uli IV. e. und von seinem Ur-Elter-Vater, dem Ritter Ulrich Moltzan aufGrubenhagen 8uk IV. »., erworbenen Dörfer Baarz, Moltzow, Deutsch- und Wendisch-Lukow(jetzt Groß- und Klein-Lukow) hatte,
1488. welcher ferner im Jahre 1488 wegen des Marschall-Amtes im Fürstcnthum Wenden, mit denvon Levzowen in Streit gerieth, (f. die besondere Abhandlung über solches Amt)lebte nach dem Zeugniß der vorhin §. 21 bemerckten ständischen Union vom 1. Aug. 1323 derZeit noch, war aber im Jahre 1528 schon nicht mehr, wie in verschiedenen, das Leib-Gedingeseiner hinterlassenen Wittwe Elisabeth von Alvensleben betreffenden Aktenstücken aus diesem Jahreausdrücklich gesagt wird,
und nahm zwey Gemahlinnen, von denen die erste in keiner Urkunde oder Aktenstücke genanntworden, die zweite aber, die ebengenannte Elisabeth von Alvensleben, Schwester des BischofsBusso zu Havelberg ist, mit der er sich der vorhin erwehnten Leib-Gedings-Bestellung zufolge,etwa im Jahre 1312 vermählte, und ihr, laut abschriftlich aufbehaltenen Herzoglichen Konsenses28 Schwerin 26. Apr. 1312, seine Güter, als den Hof zum Rodenmoor, die Dörffer
Damen, Sagel, Rambow und die beiden Feldmarcken Papenhagen und Marckeshagen (vorhinMarquardeshagen) ferner alles, was er im Dorffe Lanckevitze und im See daselbst, wie auchdas Haus zu Grubenhagen nächst bey der Kirche belegen, zum Leib-Gedinge vermachte. Nachdem Zeugniß verschiedener anderer Acten-Stücke solches Leib-Gedinge betreffend, hinterließ er vonder ersten Gemahlinn drey Söhne, nämlich Dietrich, Christof und Lütke, und von der zweitenGemahlinn Elisabeth von Alvensleben, ebenfalls einen Sohn, der in solchen Acten-Stücken Chri-sostomus heißt,
welche vier Söhne, als auf Grubenhagen gesessen, zuweilen auch unter dem Namen Maltzan undMalltzan, in Urkunden und Acten vorkommen, vier besondere Grubenhagensche brunelien bildeten,und Christof auf Grubenhagen und Trechow insbesondere die jüngere Trcchowsche brsnelisstiftete.
Die von Chrisostomus gestiftete Grubenhagensche branelw erlosch schon mit ihm selbst,weil er 1569 ohne männliche Leibes-Lehns-Erben und mit Hinterlassung einer an Jochim Hornauf Valendow in Pommern verehelichten Tochter, als Lehn-Jungfer, Namens Ilsede mit Todeabgieng.
Wichtiger als dieser Chrisostomus Moltzan auch Maltzan auf Grubenhagen 8uli IV. f. 4.,sind dagegen seine drey altern Söhne Dietrich Moltzan auch Maltzan 8ub IV. f. 1., ChristofMoltzan «üb IV. s. 2., und Lütke Moltzan auch Maltzan «üb IV. f. 3.,alle drey auf Grubenhagen und Christof insbesondere auch auf Trechow gesessen, theils weilunter ihnen, und zwar in dem zuletzt genannten Lütke Moltzan auch Maltzan auf Grubenhagen«üb IV. k. 3. der Stamm-Vater des jüngst verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord JasparFerdinand von Moltzan auf Grubenhagen w. 8ub IV. o. sich findet, und theils, weil unterihren Nachkommen, wie weiter unten ausführlicher gezeigt worden,
sowohl das Gut Grubenhagen e. p. im ersten Viertel des 17ten Jahrhunderts durch Konkursaus diesem Geschlechte fiel, in demselben Zeit-Raume aber kaufsweise und als Neu-Lehn an ihreVettern zweyer dieser hrsnolien, nämlich an Christof Moltzans 8uti IV. f. 2. Nachkommen