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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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95
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dem Herzoglich-Mecklenburgschen Rath und Marschall Wedege Moltzan auf Grubenhagen rc. «übIV. e. fort, in Folge deren derselbe, vermöge eines «ub ästo Schwerin 1-492 am Neujahrs- 1492Tage (23. Dec.) errichteten Vertrages,

Vier gleichlautende Abschriften in Plattdeutsch. Spr. "

worinn er,vnse Rad vnd lieue getruwe Wedege Moltzan Marschalk wanaff-tich thom Grubenhagen^ genannt worden, nicht nur das in der Voigtey Goldbergbelegene Dorf Brusewitz,

sondern auch das in der Voigtey Malchin belegene Dorf Glasow, an die Herzöge, wegen ihreraus der von ihrem Herrn Bruder dem Herzoge Albrecht zu Mecklenburg bewürckten Lösung desGerichts, der Bcede und des Hundekorns im Lande Malchin herrührenden Ansprüche auf seinezu seinen Gütern Grubenhagen und Rothenmohr (Rodenmore) gehörige Besitzungen in derVoigtey Malchin, auf immer abtreten mußte.

§ 18.

IV. e. Wedege Moltzan zu Grubenhagen, Herzoglich Mecklenburgscher

Rath und Marschallerhält bey Gelegenheit der seinem Vetter, dem Ritterund Herzoglich-Mecklenburgschen Rath IV. L. Berend Moltzan (auf Wolde :e.) ertheilten erblichen Belehnungüber Schloß, Stadt und Haus Pentzlin e. ,die erbliche Mitbelehnung darüber.

Als der Ritter und Herzoglich - Mecklenburgsche Rath Berend Moltzan (zum Wolde w.)

«ub IV. L. im Jahre 1391 18. Jul., von den Mecklenburgschen Herzögen Magnus und I5M 18. Jul.Baltasar, Heinrich, Erich und Albrecht, mit dem Schlosse, Stadt und Hause Pentzlin 0. I*.erblich belehnt wurde, (s. oben ys^. 79 ), erhielt sein Vetter der Herzoglich - MecklenburgscheRath und Marschall Wedege Moltzan zum Grubenhagen «ub IV e., dem die Einweisungdesselben übertragen war, für sich und seine Erben die Mit - Belehnung über Pentzlin 0. I?.,vermöge derselben er oder seine Leibes-Lehns-Erben in Pentzlin alsdann succediren sollten, wennsein belehnter Vetter und dessen Descendenz, wie auch desselben Brüder, nämlich (der StettinscheErb-Marschall) Lüdeke Moltzan (zur Osten) «ub IV. L. s., und Otto Moltzan, und derenDescendenz mit Tode abgegangen wären, und zwar in der Art:

daß die Herzöge sich, wie oben a. a. O. gleichfalls schon gesagt worden, den nähern Kauf und

den Anfall nach gedachter Moltzane und derer Erben Ableben vorbehielten, und eben diese Mit-

Belehnung des Raths und Marschalls Wedege Moltzan zum Grubenhagen «ub IV. e., und

seiner Leibes-Lehns-Erben, wurde auch erneuert, als gedachter sein Vetter, der Rath und Ritter

Berend Moltzan (zum Wolde) «ub IV. L. ^., nach erfolgter Wieder - Einsetzung in seine

Güter im Jahre 1317, 18. Jan. (s. oben 72 ) einen neuen Lehnbrief über Schloß, Jan.

Stadt und Haus Pentzlin e. bekam.

Aus beiden Lehnbriefen ist übrigens noch zu bemercken, daß selbige den belehnten Rath undRitter Berend Moltzan (zum Wolde :c.) «ub IV. L. und diesen mitbelehnten Rathund Marschall Wedege Moltzan zum Grubcnhagen «ub IV. e., ausdrücklich Vettern nennen,und diesen letztern,als auf Grubenhagen gesessen« bezeichnen, und daß eben dieserWedege Moltzan zu Grubenhagcn «ub IV. e., in dem ersten Lehnbriefe ausdrücklich Rath undMarschall genannt worden.

8 19.

IV. e. Wedege Moltzan zum Grubenhagen gesessen und Erb-Marschall

des Fürstenthums zu Wenden,erhandelt erblich die Kamptzischen Pächte und jährlichenHebungen im Dorffe zu Rambow.

Mittelst Kauf-Verschreibung ä. ä. Rodenmor 26. Jan. 1311 erhandelte Wedege Moltzan ch<i.Rodenmorauf Grubenhagen, Erb-Marschall des Fürstenthums zu Wenden, «ub IV. e. , für sich und seineErben, von Henninck, Achim und Hermann, Gebrüdern und Vettern den Kamptzen zu Dratc-wgesessen, deren Pächte und jährliche Hebungen im Dorffe zu Rambow für 299 fl. Mecklenb.,und heißt in solcher Kauf-Verschreibung,

Abschr. und in Plattdeutsch. Spr.,

de Erbare vnd Veste Wedige Moltzan Erffmarschall des Fursten-domes tho Wenden thome Grubenhaghen geseten«