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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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mit dem halben Holtze und dem höchsten und Niedern Gerichte, jedoch mit Ausnehme des dazubelegenen halben Hofes Wamekow,

für 1499 Rhnsch. fl. verheißen, unter Uebernahme der Gewährleistung, solches verkaufte Dorfund Gut, nicht nur vor den Landesherrn zu verlassen, und an sein Lehn zu bringen, sondernauch, wie Recht ist, das Erbe vor dem Schultz?» zu verlassen, ihre auf solches Dorf und Guthabende Briefe an ihn auszuliefern,

und geloben die Festhaltung dieser Puncte, nicht nur ihm und seinen rechten Erben, und zurtreuen Hand auch dem ehrbaren und wohldüchtigen Hartich Moltzan Marschalck erbgesessen zuKummerow,

sondern bekräftigen solches auch mit ihren und 6 zugegen gewesener Zeugen noch anhangendenSiegeln, unter welchen Zeugen auch Otthe Reme, Vicarius zu Grubenhagen genannt ist.

Orig. in Plattdeutsch. Spr.

8 16.

ack IV. e. Wedege Moltzann, Herzoglich-Mecklenburgscher Rath und erb-

gesessen zum Grubenhagen,<Z-s^ff^.3^cedirt seine Ansprüche auf diesan seinen ver-P-IIA H Z. storbenen Water Lütke Moltzan verpfändete Feldmarck? ^ Z, Z ^ Torgelow bey Sternberg.

Wismar Unterm «lato Wismar 16. Jan. 1313 ertheilten die Mecklenburgschen Herzöge Heinrich

.^an.Albrecht ihrem Rath und lieben getreuen Wedege Moltzan eine Berschreibung

Original-Concept in hochdeutsch. Spr.wegen seiner von ihm cedirten Ansprüche auf die Feldmarck Torgelow bey Sternberg, welcheFeldmarck, solcher Berschreibung zufolge, von ihrem Herrn Groß-Vater, Herzog Heinrich zuMecklenburg an Henneke von Bülow verpfändet, von diesem aber an seinen (Wedege Moltzans)Water Lütke Moltzan versetzt, und von ihrem Herrn Vater Herzog Magnus zurückgenommenworden. Nachdem er in Gemäsheit solcher Werschreibung 199 Marck für Abtretung seinerSchwerins8 rührenden Ansprüche auf solche Feldmarck empfangen hatte, ertheilte er gedachten HerzögenApril isis. seine, im Großherzoglichen Archiv noch aufbewahrte eigenhändige und besiegelte Ouitung

Orig. in Plattdeutsch. Spr.in welcher er sich ^Vecke^e Hloltssnii tome LriuhenIrsKenn LrsfKesietenicnennet, und wo sein aufgedrucktes Siegel einen rechtsgelehnten deutschen Schild führt, in welchemrechts zwey rechtssehende Hasenköpfe und links eine Rebe, über dem Schilde, dem Anscheinenach, ein gegatterter Helm, auf welchem 3 Stäbe oder Pfeile, darüber noch 3 Zinnen undfolgende Umschrift: 8. VVeäöKlis lVIolt^an.

8- 17-

all IV. e. Wedege Moltzan, Herzoglich-Mecklenburgscher Rath und Marschall

des Landes zu Wenden,auf Grubenhagen und Rothenmohr,das zwischen den Mecklenburgschen Herzögen und ihm inden Jahren 1491 und 1492 fortgesetzte und verglicheneMalchi nsche Einlösungs-Geschäft betreffend.

Nachdem Herzog Albrecht zu Mecklenburg die Unterhandlung wegen Einlösung des imJahre 1373 von den Herrn zu Werle an den Knecht Moltzan zu Schorsow verpfändeten (s.oben pgK. 33 ) und nach dem zwischen 1432 und 1463 erfolgten Aussterben der Schorsow-schen Linie, nebst Schorsow e. V. und einem Antheil an Grubenhagcn o. p. auf die über-lebenden drey Moltzanschen Linien auf Osten und Kummerow, auf Wolde und auf Grubenhagen,vererbten Landes Malchin, (f. oben pa^. 38 61, 88 99), durch den im Obigen, pgK. 64u'? erwähnten Vertrag 6. 4. Güstrow 11. Nov. 1482 mit dem Herzoglich - Steltinschen

^ Marschall Lüdeke Moltzan dem ältern zum Wolde sub IV. D. 2. angefangen, und demselbendie Pfand-Summe mit 1899 Marck Strahlen-Pfennige zurückgezahlt hatte, mit der Verpflichtung,die Pfand-Dörfer nunmehro auszuliefern, und sich mit seinem Vetter Wedege Moltzan zu Gru-benhagen, Marschall im Lande zu Wenden, deshalb zu vergleichen, solches Einlösungs - Geschäftaber verschiedene Jahre hindurch dadurch aufgehalten wurde, daß beide Pfand-Inhaber keineMalchinsche Dörfer als Pfand-Stücke zu kennen schienen, sondern solche Dörfer für ihr väter-liches Erbe hielten, und der Herzoglich - Stettinsche Marschall Lüdeke Moltzan der ältere zumWolde «ub IV. v. 2. unterdessen zwischen 1487 und 3. Jul. 1499 mit Tode abgegangen war,setzten die Herzöge Magnus und Baltasar solche Verhandlungen mit gedachtem seinem Vetter,