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§ 24.
sä IV. L. ^ Berend Moltzan (auf Wolde) Ritter und Herzoglich - Mecklen-burgscher Rath auf Pentzlin, Kiddendorf rc.wird, einer von ihm angefangenen Fehde halber, desSchlosses und Städtchens Pentzlin, wie auch des GutesKiddendorf e. entsetzt, auf verschiedene Jntercessional-Sch reiben sowohl, z. B. von seiner Gemahlinn, NamensGodel oder Gadel, und von seinem Sohnesä IV. kV Joachim Moltzan, auch Maltzan,
als auch auf Kaiserliche Mandate, aber wiederum ein-gesetzt und abermals sowie vorhin, für sich und seineErben, ferner für seinen Brudersä IV. L. s. Lütke Moltzan (den jüngern Stettinschen Erb - Marschall,
erbgesessen auf Osten und Neverin,)und für seinen Bettersä IV. e. Wcdege Moltzan zum Grubenhagen (Erb-Marschall des Fürsten-thums Wenden)mit Pentzlin e. ?. belehnet.
Ungeachtet dieser dem Ritter w. Berend Moltzan auf Wolde, Pentzlin und Kiddendorfo. ?. «ub IV. L. von den Mccklenburgschen Herzögen wiederfahrenen Gnaden - Be-zeugungen, ungeachtet der bei der Belehnung mit Pentzlin ihm auserlegten Pflicht, von Pentzlinaus ohne Wissen und Willen der Herzöge, niemanden zu befehden,
so handelte er derselben dennoch gradezu entgegen; der Hang zu Fehden und dem bekanntenRitter-Unwesen damaliger und früherer Zeiten, war in ihm zu lebendig, als daß er sich ruhigverhalten mogte.
An Wedege Gans zu Putlitz und Achim von Bülow, Hof-Bediente der Herzöge Heinrich""d Albrecht zu Mecklenburg, welche er, laut deren Klage ä. ä. Neu - Brandenburg II Zun.Zun. 1514. 1A14 (Original) im Psingst-Feste dieses Jahres zum frohen Bcisammenseyn, durch seinenSohn Berend Moltzan zu sich nach Pentzlin hatte einladen lassen, verübte er, während solche»Besuches daselbst, Tewaltthätigkeiten, hielt sie einige Tage hindurch gesangen, und entließ sie erstnach abgezwungener Urphede.
Auf ihre darüber geführte Beschwerde wurde er von gedachten Herzögen Heinrich undAlbrccht sogleich des Schlosses und Städtchens Pentzlin, wie auch des Gutes Kiddendorf c. p.mit Gewalt entsetzt, jedoch auf verschiedene, aus dem Reichs-Kammer-Gerichte, wo er diesegewaltsame Entsetzung anhängig gemacht hatte, ferner von dem Kaiser Maximilian selbst undvon dem Kaiserlichen Minister MatheuS Lange, vormals Bischof von Gurck, jetzt Kardinal vonGurck und Koadjutor zu Salzburg, an die Herzöge erlassene Jntercessional-Schreiben und scharfeMandate, wo sein für ihn sich intercedirender Sohn Joachim «üb IV. kV in einem Original-1515 9. Jan. Schreiben des eben - gedachten Kaiserlichen Ministers und Kardinals ä. ä. 9. Jan. 1315 ver-
schiedenemal sehr deutlich Maltzan genannt worden,
1514 ls .Sept wie auch auf Verwendung seiner Gemahlin Gödel (13. Sept. 1514) beim Kuhrfürsten Joachimzu Brandenburg, der die Vermittelung zwischen ihm und den Herzögen vergebens übernommen,und auf Fürbitte der geistlichen und weltlichen Herzoglichen Räche, mittelst eines zwischen denWMrzl5it? und ihm aufgerichteten Vertrages ä. ä. Sternbcrg 28. März 1516,
Orig. in hochdeutsch. Spr.begnadigt, und in alle Güter wiederum eingesetzt, mit der Verpflichtung zu EinmonatlicherDienstleistung mit 69 Reisigen auf seinen Schaden und der Herzöge (nicht auf seine) Kosten,jedoch nicht mit der Verbindlichkeit, für seine Güter den berechneten Werth von 3759 Fl.Rhnsch. als Strafe zuvor an die Herzöge auszuzahlen, wie in des
H. R. R. von Rudloff Mecklenb. Geschichte Th. 3. Bd. 1 PSA. 41.irrthümlich bemerckt zu seyn scheint; diese Summe war er den Herzögen vielmehr ohnehin undgrößtentheils schon früher auf die für 4699 Rhfl. an ihn verpfändeten Güter Castorp, Pynnow,Crukow, Großen-Helle, Wrodow und Lapsze, und auf die für 899 fl. wiederum von ihm ver-pfändeten Güter Krysow, Borchfelt, Rosenow und Pribbekenow schuldig gewesen, und wurde
6. ä, N.Bran- deshalb, nach erfolgter Wieder - Einsetzung durch einen anderweitigen Vertrag ä. ä. Neu-Bran-denburg 8.Mai
I5IS. denburg 8. Mar 1516
Orig. in Plattdtsch. Spr.zur Auszahlung der aus solchen Verpfändungen herrührenden Summe von 3299 Rhfl. in be-stimmten Terminen, nur aufs neue verbindlich gemacht, zu welcher Schuld noch die Kauf-Summe