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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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Anmevckung I.

Noch im Jahre 1738 soll nach dem Zeugniß des wall. Archivars Schultz jun. hicselbstin feinen Nachrichten von den hiesigen Gütern dieses Geschlechts das Siegel des VormundesRitters Ulrick Moltzan an dieser Urkunde befindlich gewesen seyn, und die «res desselben einenHelm mit sieben Federn und einem darüber befindlichen Federbusche enthalten haben, mit folgenderUmschrift: 8. VIHIOI. NM/155^. IMI.1VL8.

Nach dieser Schultzeschcn Beschreibung solches Siegels, ist die Verschiedenheit desselben vondem oben beim Jahre 1382 pnx. 37 beschriebenen Siegel des mehrmals erwähnten Werle-Gold-bergschen Raths und Ritters Ulrich Moltzan, sowie die Gleichheit desselben und des daselbst be-schriebenen Siegels des Ritters Ulrich Moltzan (auf Grubenhagen) sub. IV. a., welcher letzterein solcher Urkunde ausdrücklich des Ritters Berend Moltzan suli IV. Bruder genannt worden,unverkennbar, und mithin die Identität des Vormundes Ritter Ulrich Moltzan in dieser Pfand-Verschreibung vom Jahre 1389 und des Ritters Ulrich Moltzan auf Grubenhagen «üb IV. s.nicht zu bezweifeln,

und wird solche Jndentität dadurch noch gewisser, daß sein gleichnamiger Zeitgenosse, der Werle-Goldbergsche Rath und Ritter Ulrich Moltzan, wie oben pgx. 37 bereits gesagt worden, nach^me^Ucuii" 8gbl>ntto nute Deuli (1,7. März) in Urkunden nicht weiter vorkommt, und wahrschein-lich also bald darauf gestorben ist, " . ''daß außer diesen beiden gleichzeitigen. Rittern, Namens Ulrich Moltzan, keine Urkunde von einemdritten gleichzeitigen Ritter dieses Namens spricht,

und daß der Ritter Ulrich Moltzan auf Grubenhagen sub IV. s. noch^im Jahre 1391 lebte,wie im nächstfolgenden Z. gezeigt worden.

Anmerkung 2.

Was übrigens den in dieser Pfand-Verschreibung vorkommenden Mit-Vormund und KnapenLüdeke Moltzan betrifft, so ist obige Anmerckung sä Z. 9. zw». 31, 32 im Betreff der im letztenViertel des 14ten und im ersten Viertel des 13tcn Jahrhunderts, in der altern PommerschcnLinie auf Osten und Kummerow, in der Woldeschen und Grubenhagenschen Linie lebende drcygleichzeitigen Brüdersöhne, Namens Lüdeke Moltzan, auch hier zum Theil anwcndlich. Da derzur Grubenhagenschen Linie gehörende Lüdeke Moltzan 8uii IV. b. der in dieser Pfand-Ver-schreibung über Lütten-Greez genannte Mit-Vormund aber nicht füglich seyn kann, weil seinVater der Ritter Ulrich Moltzan (auf Grubenhagen) 8ub IV. s. Vormund war; da ferner derzur altern Pommerschen Linie auf Osten und Kummerow gehörende Lüdeke Moltzan (der ältere)solcher Vormund vielleicht auch nicht ist, weil derselbe, wie in der besondern Abhandlung über dasMoltzansche Marschall-Amt im Fürstenthum Wenden gezeigt worden, im Jahre 1389 8eqg.^ schon als Werlescher Marschall erscheint, der Mit-Vormund und Knecht Lüdeke Moltzan aber,sowohl in dieser Pfand-Verschreibung über Lütten-Greez, als auch in der hier unten §. 23 an-geführten von denselben Vormündern ausgestellten Urkunde vom Jahre 1391, ohne den Marschalls-Titel vorkommt,

so dürfte der in beiden solchen Urkunden genannte Mit-Vormund und Knecht Lüdeke Moltzanwahrscheinlich zur Woldeschen Linie gehören, und mithin der seit 1375 verschiedentlich schonvorgekommene Sohn des Ritters Berend Moltzan 8nd IV. nämlich der Knape LüdekeMoltzan 8ub IV. L. seyn.

§- 22.

ack IV. ». Ulrich Moltzan, Ritter, Herr,

entsagt allen Ansprüchen auf die Malchowschen Kloster^Dörfer Liepen und Wangelin.

'N' Herr Ulrich Moltzan Ritter, entsagt allen Ansprüchen auf das höchste Gericht und Burg-

" Palme^^ dienst der dem Gottcs-Hause zu Malchow gehörigen Dörfer Liepen und Wangelin, welche ihmab- und dem Kloster zuerkannt worden,

und bekräftiget diese seine Verzicht- Leistung durch Anhä'ngung seines Siegels.

Abschrift von dem Kloster-Malchowschen Original in Plattdeutsch.Spr., auf Befehl des Herzogs Ulrich zu Mecklenburg 6.6. Dobberan 16. April 1576 von dem DobbertinschenKüchenmeister Daniel Clandrian nebst dem Seeretair ChristofMörder angefertigt.

Anmerckung.

Diese Verzichtleistung verglichen mit obigem beim Jahre 1364 Freitag nach Ouasimodog.jwx. 26 angeführten Reverse des Ritters Ulrich Moltzan zu Grubenhagen, »welcher die seinem»Schutze anvertrauten Malchowschen Klöster-Dörfer Liepen und Wangelin beschützen zu wollen»darinn verheißt,«