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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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klck III. s. Lüdeke Molszan, Herr,

werden von den Kossebaden, der denselben zugefügten Gewalt-thätigkeiten und Erpressungen halber belangt.

adsque ckato, Herr Ghemeke Kossebade, seine Vettern und Söhne klagen beim Herzoge Albrecht zuMMe d.^ttn Mecklenburg wider Berend Molszan und seinen Bruder, oder seine Brüder (^8)nen bioäeren),nichtvor 1348 verstorbenen Water Herrn Lüdeke Molszan, wegen verschiedener Befehdungen

und Brandschatzungen, daß nämlich gedachter Herr Lüdeke Molszan Herrn Ghemeken Kossebadebinnen der Herrn Frieden und Sicherheit gepfändet, ihn auf das Haus zu Losze (Loize) ge-führt, 9 Wochen daselbst festgehalten, und 799 löthige Marck ihm abgefordert, aus solcheSumme schon bey seinen Lebzeiten, 299 löthige Marck selbst eingenommen habe, die übrigen399 löthige Marck aber nach seinem Tode von Berend Molszan und dessen Bruder, oderBrüdern, (8)meu bioäeien) erhoben worden :c.

Orig. in Plattdeutsch. Spr., ohne Datum und mit anhangendemKossebaden Siegel.

Anmerckung I.

Ist diese beim Herzoge Albrecht zu Mecklenburg angebrachte Klage der Kossebaden widerBerend Molszan 8ud IV. ^V, ferner wider dessen Bruder oder Brüder f^nen droclöien) undwider deren verstorbenen Vater, Herrn (Ritter) Lüdeke Molszan 8uli III. s , zwar nicht datirt,so darf man doch mit völliger Gewißheit annehmen, daß sie um die Mitte des Ilten Jahr-hunderts, zwischen 13-18 und 1398 erhoben worden, und zwar aus folgenden Gründen:

». Weil Herzog Albrecht zu Mecklenburg, an den diese Klage gerichtet ist, und der aus^drücklich Herzog darinn genannt wird, erst im Jahre 1318 die Herzogliche Würde erhielt.

Ii. Weil der Ritter Lüdeke Moltzan 8uli III. »., gegen den, wenngleich erst im Tode, solcheKlage gleichfalls erhoben worden, in den Jahren 1311 und 1317 noch lebte, wie obige beidiesen Jahren angeführte und von einem Herrn (Ritter) Lüdeke Moltzan sprechende Urkunden,vorausgesetzt, daß selbige von dem Ritter Lüdeke Moltzan 8uli III. und von keinem andernRitter dieses Namens reden, deutlich bezeugen;

e. Weil der durch diese Klage belangte Sohn des Ritters Lüdeke Moltzan 8uli III. n.,nämlich Berend Moltzan 8uli IV. welcher allererst in einer jüngern, weiter unten angeführtenUrkunde vom Jahre 1398 Ritter, vorher aber noch Knape genannt worden, in dieser Klageebenfalls nicht als Ritter erscheint, indem er nicht, wie sein verstorbener Vater der Ritter LüdekeMoltzan 8»Ii III. »., Herr darinn heißt.

Z. Weil Sprache und Schriftzüge dieser Klage der Mitte des Ilten Jahrhunderts völligangemessen sind, und

e. Weil der Kläger, Ritter Ghemeke Kossebade füglich noch zwischen 1318 und 1398l eben konnte, wenngleich derselbe schon in einer Original - Urkunde vom Jahre 1339 genanntwird, und auch als Ritter darinn erscheint.

Der Mangel des Datums in dieser Klage thut übrigens der nicht zu bezweifelnden, unddurch das gegenwärtig noch daran befindliche Kossebaden Siegel vollkommen documentirten Echt-heit und Originalität derselben, nach den bekannten Regeln der Diplomatik, nicht den mindestenAbbruch, und findet sich derselbe gleichfalls,

»dsciuo nicht nur in einer zweiten von denselben Klägern, wider gedachten Berend Molszan und dessenMitte d,"i4ten Bruder oder Brüder (8)'i>en bicxleien) wegen anderweitiger Beraubungen und Brandschäden,nicht vor ^348! mit Uebergehung deren Vaters, auch beim Herzoge Albrecht zu Mecklenburg, mithin um die-selbe Zeit, erhobenen Klage,

Orig. in Plattdeutsch. Spr., an welchem das daran befindlichgewesene Kossebaden Siegel jedoch schon fehlt,

»1.5,,»« sondern auch in einer dritten von denselben Klägern, gegen denselben Berend Moltzan, dessenMitte d"i4tm Bruder oder Brüder feinen Iti-osteren, 8ine hroäer) und deren Vater Herrn Lüdeke Moltzan,Vicht vor M48' bei gedachtem Herzoge Albrecht zu Mecklenburg wegen verübter Bcfehdungen und Brandschädengeführten Beschwerde, welche zwar das Ansehen eines Originals hat, dem Anscheine nach abermit keinem Siegel versehen gewesen ist.

Anmerckung 2.

Nennen nun diese drey Klagen der Kossebaden wider die Moltzane, namentlich zwar nureinen hinterlassenen Sohn des Ritters Lüdeke Moltzan 8ub III. und zwar (den Knapen)Berend Moltzan 8uli IV. V,

so sprechen sie dagegen ausdrücklich wenigstens von Einem und wahrscheinlich von Zwey1359 Brüdern dieses seines beklagten Sohnes (und Knapen) Berend Moltzan 8uli IV. welchenach dem deutlichen Zeugniß der nächstfolgenden Urkunde, vom Jahre 1339, in der, außer einem