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nämlich: Joachim-Hermann, Hans-Berend, und Axel-Albrecht, Gebrüdere von Moltzan aufKummerow und Wolde «üb IV. L. Ii. 1., IV. L. Ii. 2., und IV. L. k. 3., und derengleichzeitigen Vetter, Albrecht Hermann von Moltzan, deren angebliche, in den Mecklenburgschenund Pommerschen Landen jetzt sich aufhaltenden Descendenten, nebst einigen andern zu dieserLinie gleichfalls sich rechnenden und in eben solchen Landen sich aufhaltenden Vettern, auf diedurch das am I. Dec. 1813 erfolgte Aussterben der Grubenhagenschen Linie eröffneten Gruben-häger Güter Lehns-Ansprüche machen;
nebst
einigen beiläufig dabey vorkommenden Nachrichten von der in voriger Periode bereits mehrmalserwähnten, und dem Vernehmen nach im 17ten Jahrhundert ausgestorbenen ältern PommerschenLinie dieses Geschlechts auf Osten und Kummerow.
Zweite Neben - Abtheilung.
Beschluß
der in voriger Periode bereits erwähnten, zu Anfang des löten Jahrhunderts gestifteten Wolde-Pentzlinschen Linie,
insbesondere
zweyer im Jahre 1536 daraus hervorgegangener Freyherrlicher Linien, nämlich:
I. der in der zweiten Hälfte des 18ten Jahrhunderts ausgestorbenen Freyherrlich von Moltzan-
schen auch Maltzanschen Special-Linie auf Pentzlin,
II. der Freyherrlich von Maltzanschen Linie auf Wartenberg und Militsch,
welche sich im Jahre 1628 gleichfalls in zwey jetzt noch blühende hrsnelien theilte,
und zwar
in die Freyherrlich Maltzansche bi-snelie auf Militsch, welche im Jahre 1692 in denGrafen-Stand erhoben worden, undL. in die Freyherrlich Maltzansche branelie auf Neuschloß, welche im Jahre 1762 von dervorhin erwähnten und in der zweiten Hälfte des 18ten Jahrhunderts ausgestorbenenFreyherrlich Moltzan- auch Maltzanschen Special-Linie auf Pentzlin, die HerrschaftPentzlin e. ?. kaufsweise und erblich acquirirte;
oder
vom Jahre 1336
bis auf gegenwärtige Zeiten,
da die jetzt lebenden Nachkommen beider resp. Gräflich und Freyherrlich Maltzanschen branolien
Neuschloß , ^ ^
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Aussterben der Grubenhagenschen Linie, als Lehns - Prätendenten der Grubenhäger Güter auf-traten, und der Senior der Freyherrlich Neuschloß-Pentzlinschen brsnelie auf Pentzlin, das beinaheseit 466 Jahren von der Grubenhagenschen Linie verwaltete Erb-Marschall-Amt im FürstenthumWenden in Anspruch nahm;
nebst einigen in derVor-Erinnerungbemerkten allgemeinen Nachrichtenvon beiden aus der Wolde - Pentzlinschen Linie unter den hintcrlassenen Söhnen ihres Stifters,Ritters :c. Berend Moltzan auch Maltzan auf Wolde, Pentzlin :c. «uli IV. L. ^., nämlichdem Ritter :c. Joachim sud IV. ^., und dem Herzoglich - Mecklenburgschen Rath Georg«üb IV. 1^. Gebrüdere Freyherrn von Moltzan auch Maltzan, im Jahre 1536 hervor-gegangenen Freyherrlich Moltzanschen auch Maltzanschen Linien auf Wartenberg und Militsch inSchlesien und auf Pentzlin, und zwar:
s. die unmittelbare Abstammung dieser beiden Brüder Joachim und Georg Moltzan auch Maltzansuli IV. k'. -V und IV. 1^. n., von gedachtem Ritter Berend Moltzan auch Maltzan aufWolde, Pentzlin, Kiddendorf und Schorsow sub IV. HI. ^ ; <
d. ihre Auseinandersetzung nach des Vaters Tode, über die von demselben nachgelassenen Be-sitzungen :c., oder die Entstehung der von ihnen gestifteten Linien auf Wartenberg undMilitsch und auf Pentzlin,
v. ihre erbliche Erhebung in den Freyherrn-Stand, und
6. die bei Gelegenheit solcher Standes - Erhöhung ihnen und ihren Erwerber, wie auch denübrigen Moltzanen ertheilte Versicherung wegen der künftigen Erbfolge in ihren Gesammt-Lehnen;
e. die bey eben solcher Gelegenheit geschehene Sanctionirung der Benennung Maltzan und An-erkennung der Identität derselben und des Namens Moltzan betreffend.