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der Ulrichshausenschen sirsnelie, (welche den der Trechowfchen brsneke gehörenden Antheilan Grubenhagen e. ?. kaufsweise gleichfalls acquirirt hatte),
auf in der Grubenhagenschen Linie allein noch übrige Rothenmohrsche biunede) wie auch3) im Betreff des Wapenschildes und der Schreib-Art des Geschlechts - Namens der Ulrichs-hausenschen bmnelre,
und nebstSchluß - Bemerkungenzur.ausgestorbenen Grubenhagenschen Linie,insbesonderedie Schreib-Art des Geschlechts-Namens,das Wappen, und
die nachgelassenen Güter derselben betreffend.
Zweite Abtheilung.
Beschluß der Woldeschen Linie,und zwar
I. der in voriger Periode bereits erwähnten, gegen Ende des I3ten Jahrhunderts gestiftetenund in den, in den Mecklenburgschen und Pommerschen :c. Landen jetzt sich aufhaltendenadlichen Moltzanen und Maltzanen wahrscheinlich noch bestehenden, in hiesigen Acten undUrkunden nur bis ins erste Viertel des 18ten Jahrhunderts vorkommenden jungem Pom-merschen Linie der Moltzane und Maltzane auf Osten, Sarow, Wolde :e.;
II. der in voriger Periode bereits erwähnten, zu Anfang des löten Jahrhunderts gestiftetenPentzlinschen Linie,
und insbesondere
zweyer im Jahre 1330 daraus hervorgegangener Freyherrlicher Linien, nämlich:
^ der in der zweiten Hälfte des 18ten Jahrhunderts ausgestorbenen Frcyhcrrlich von
Moltzanschen auch Maltzanschen Special-Linie auf Pentzlin;
II. der jetzt noch blühenden Freyherrlich von Maltzanschen Linie auf Wartenberg undMilitsch, welche sich im Jahre 1628 gleichfalls in zwey jetzt noch bestehende bmnedentheilte, nämlich:
«. in die Freyherrlich Maltzansche bmnclie auf Militsch, welche im Jahre 1692 in den
Grafen-Stand erhoben worden, undb. in die Freyherrlich Maltzansche Iimnelie auf Neuschloß, welche im Jahre 1702 vonder vorhin erwähnten Freyherrlich von Moltzanschen auch Maltzanschen Special-Linieauf Pentzlin, die Herrschaft Pentzlin o. kaufsweise erblich acquirirte,
oder
vom Jahre 1330bis auf jetzige Zeiten,
da gesammte solche Nachkommen der Woldeschen Linie, nach dem am 1. Dec. 1813 erfolgtenAussterben der Grubenhagenschen Linie, als Lehns-Prätendenten der Grubenhäger Güter auftraten,und der Senior der Freyherrlich-Neuschloß-Pentzlinschcn bmnelie auf Pentzlin, das beinahe seit400 Jahren von der Grubenhagenschen Linie verwaltete Erbland-Marschall-Amt im FürstenthumWenden in Anspruch nahm;
nebst
einigen bey der vorhin erwähnten jungem Pommerschen Linie auf Osten, Sarow, Wolde :c.,beiläufig vorkommenden Nachrichten von der in voriger Periode mehrmals gedachten, und demVernehmen nach im 17ten Jahrhundert ausgestorbenen altern Pommerschen Linie dieses Ge-schlechts auf Osten und Kummerow.
Erste Neben - Abtheilung.
Beschluß
der in voriger Periode bereits erwähnten gegen Ende des 13ten Jahrhunderts gestifteten undin den, in den Mecklenburgschen und Pommerschen :c. Landen jetzt sich aufhaltenden adlichenMoltzanen und Maltzanen, wahrscheinlich noch bestehenden und in hiesigen Acten nur bis inserste Viertel des 18ten Jahrhunderts vorkommenden jüngern Pommerschen Linie der Moltzaneund Maltzane auf Osten, Sarow, Wolde :c.
oder
von des Stifters dieser Linie, nämlich des Stettinschen Erb-Marschalls Lüdeke Moltzan aufOsten und Neverin sul, IV. L. u. etwa um das Jahr 1330 verstorbenen Sohne AchimMoltzan sub IV. L. b.,
bis
zu desselben im ersten Viertel des I8ten Jahrhunderts lebenden drey Ur - Ur - Ur - Ur - Enkeln,