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znge und Rechte; er strebte nach personlicher Unabhängigkeitvon der weltlichen Macht und dann nach dinglicher Immu-nität für Kirchengüter und nach eigener Jurisdiction, welchebald auf Laien ausgedehnt wurde, in so weil dieselben imkirchlichen Gebiete angesessen waren oder mit der Kirche inirgend eine Verbindung gebracht wurden; nnr von Zeit zuZeit übten die Oberfürsten Hohcitsrechte über den Klerusaus und manche (sachs. K.) begünstigten absichtlich das Stei-gen der Bischofsmacht, um die Macht der weltlichen Großenzu schwachen. Die kirchliche Justizverwaltung hatte ungleichmehr Regelmäßigkeit, als die weltliche; durch kirchl. Disci-plin wurde rohe Leidenschaftlichkeit oft gebändigt und derdurch die Kirche gebotene Gottesfriede (treu-;» vei, zuerstiu Frankreich 1027) war eine unschätzbare Wohlthat für dieunter fast ununterbrochenen Fehden und Gewaltthätigkeitenseufzende Menschheit. So wurde die Scheidung und derKampf der geistlichen u. weltlichen Macht vorbereitet, wäh-rend die Bischöfe zu Rom auf Sicherstellung ihrer ober-fchiedsrichterlichcn Gewalt in kirchlichen Angelegenheiten hin-arbeiteten, wobey ihnen der höhere Klerus mehr Widerstandleistete, als die weltliche Macht. Den meisten Vortheil ge-währte den röm. Bischöfen die psseuSo-isiVorische Dccrcta-len-Sammlung (s. 8zü? im Dunkel schleichend; 857 officielangeführt und f. 85? in Rom mit Erfolg angewendet), wel-che ihnen Regenten-Rechte ertheilte, obgleich der Betrügernur Beschränkung der Bischofsgewalt beabsichtigt hatte.Nikolaus I (858 — 867) mischte sich in L.orhar's IIEhcstreitigkeiten, setzte teutsche Erzbischöfe ab und schreckteKönige mit dem Bannstuch; die röm. Kaiserwnrde fing anals Geschenk des Pabstes betrachtet zu werden. Die Aus-schweifungen, welchen sich die Pabste im ic> Jahrhundertüberließen, hielten das Fortschreiten ihrer kirchl. Obcrmachtauf und energische Kaiser konnten f?üz —1046) ihre Herr-scher-Rechte gegen sie geltend machen; aber mit Niko-laus II fioZ8-^iobiZ, dem Schöpfer des die Kirche re-
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