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Sie setzen also fest: I) daß die jährlichen Synoden dieordentlichen Richter über alle Sachen der Bischöfe undGeistlichen seien und zwar zu des!nitiven Sprüchen berechtigt;daß die Mehrzahl der Stimmen den Ausschlag geben, dem sichdie Minderheit bei Strafe der Ercommunication fügen müsse. —
Diese Grundsätze, welche den Antiochischen Ea-nones entlehnt sind, stoßen die Römische Prätcnsion,daß alle ea»«as mn/o^es und als solche alle /rettet«an den Römischen Stuhl zur Entscheidunggebracht werden müssen, übern Haufen und vertretenden Appellationen den Weg, von denen in der Spa-nisch-Gothischen Kirche auch nicht eine Spur vor-kam m t.
Sie unterstellen 2), daß ihre Synoden vom h. Geiste gelei-tet werden; daß kraft dessen alle Beschlüsse derselben über Glau-ben und Disciplin wahr, berechtigt und deshalb für Alle ver-bindlich seien. Daher sanctioniren sie ihre Dccretc selbst durchihre Unterschrift als unverletzliche Normen und geben ihnen da-durch einen neuen Zuwachs an Kraft, daß sie selbe in «erenis-simi Ilomini nostrr keoeossxviutlii uomen cdiren. (ibiel. nache. 1Z)
Zwei Jahre nachher (a. <555) wurde unter dem Vorsitze desEugcnius von Toledo die neunte allgemeine Synode daselbstgehalten, die im Bewußtsein autonomer freier Gewalt beschloß:ut enpitnla gase i» piiseis oauonibus minime Iraboantur in-«ort» (nämlich die Spanischen Synodalbeschlüsse)
«ententta, et ^e^r/tt-i ^»e/'e/»»'
/?/AÄate et o»r?ie 7"sos^e»t?a eo»«e?'v«/?e/a.
Die zehnte allgemeine Synode von Toledo (a. K5K) setzteden Metropoliten Potamius von Bracara, der fleischli-cher Sünde verklagt und cingeständig war, ab und gab mit
32) !Iar(I. III. 977.