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Auch dies wurde beliebt, et releeti sw cockivs eoram enn-eilio tüin sz-iioilorum e-uiones, guain
Ein Beweis, daß sie als ihre Normen nur die Canonesder allgemeinen und Landcssynoden anerkannten, nicht aber dieDecretalen der Römischen Bischöfe.
Dies geht auch daraus hervor, daß sie am Schlüsse derInterlokution nur des Einen Dccrctalbriefes gedenken,den Vigilius an den Profuturus von Bracara, wieoben gezeigt, geschickt hatte. Auch dieser wurde auf Lu-crctius Vorschlag, mit Genehmigung der Synode, verlesen, weiler ein heimisches Actenstück war; von den andern De-cretalen wußten sie nichts oder nahmen keine No-tiz davon.
Darauf ließen sie 22 Canones folgen, von welchen für un-sere Aufgabe nur zwei von Interesse sind, der sechste, worinverordnet wird, e/t oonse? /)/?'/«»/?/, «eteii
episeoporum, seeuniluiu suae ordinationis tsmpus »lins slii«edendi dekorst looum; und der zweiundzwanzigste, nt, guau-cumgue ^/'asvszitn! modo i» euimilio ro-
vitata sunt, nullus auileat prueterire.
Von der Verpflichtung gegen die Decretalen sagen sienichts.
Am Schlüsse geben sie die Sanction ihrer Decrcte durchihre Unterschrift.
Acht Jahre nachher versammelte sich, auf Geheiß desselbenKönigs Ariamir, die Synode von Lugo (3M), welche das schla-gendste Zeugniß ablegt, daß man von einem Primate des Rö-mischen Stuhles als einer in Sachen der Verfassung und Or-ganisation der Landeskirchen gesetzgebenden Macht nichts wußte.
Denn die Synode nahm aus eigener Machtvollkom-menheit Dinge vor, die der Römische Stuhl jetzt abso-lut für unmittelbare Ausflüsse aus dem göttlichenRechte deS Primates ausgibt und als solche nur sichreservirt glaubt.
Auf Vorschlag des Königs nämlich erhob die Synode denStuhl von Lugo zu einem Metropolitansitze und gab ihm eine