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vornehme, sei ,,teuflische Bosheit", drohe „Reli-gion und Glauben" zu vernichten; die Spanische Re-gierung dagegen behauptet, sie sei in ihrem guten Rechte;sie halte sich ganz genau in den Schranken des alten,legitimen, vollkommen berechtigten Gesetzbuches der Spa-nischen Kirche, welches bis ins 8. Jahrhundert ihre al-leinige Norm gewesen. Was Rom über die SpanischeKirche sich herausnehme, sei blos auf die falschen Decre-talen gegründet, die durch Betrug in die Kirche gekom-men ; deren Unechtheit und Nichtigkeit längst erwiesen sei,die also einem anerkannten canonischcn Gesetzbuche undeinem darauf basirten Rechtszustande gar nicht präjudici-rcn können.
Es ist auffallend, daß der Papst auf diese Begrün-dung des Rechts der Spanischen Regierung sich garnicht eingelassen hat.
Wer von beiden Recht hat, soll die folgende Unter-suchung zeigen, deren Zweck es ist, darzustellen, in wel-chem Verhältnisse der Römische Stuhl in den ersten 1100Jahren zur Spanischen Kirche gestanden habe.
Ich bin es nicht, der die Legitimität der jetzigenSpanischen Regierung in Schutz nimmt; genug, sie be-steht. Ob sie legitim oder nicht, darauf kommt hiernichts an. Wenn Ferdinand VII. eine solche Stellungzum Römischen Stuhle genommen hätte, wie die jetzigeRegierung sie genommen hat, die Frage bliebe dieselbe;sie ist eine rein sächliche, und als solche will ich siehier behandeln, ohne auf die Spanische Regierung auchnur mit einem Worte zurückzukommen.
Berlin, den 2Ü. Mai l843.
I. Cllendorf.