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Die Stellung der spanischen Kirche zum Roemischen Stuhle von Beginn ihres Gründens bis auf die neueste Zeit
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jenem Schreiben selbst ausdrückt, vernehmen. Es heißt

nämlich darin:

Wenn wir auch vieles Andere von genügsamerOffenkundigkeit, was gegen die heiligen Gesetze derKirche und die Rechte dieses apostolischen Stuhleskürzlich beschlossen und ausgeführt ist (nämlich dieAusweisung des Nuntius und die Suspendirungaller von ihm bisher geübten ordinären Jurisdictionund Gewalt) mit Stillschweigen übergehen, so habenwir jetzt den Schmerz, daß aus einer wirklichteuflischen Bosheit ein verfluchenswerthesGesetz den obersten Reichscomitien vorgelegt wurde,Pas geradezu öxn Zweck hat, unsere rechtmäßigekirchliche Gewalt gänzlich abzuschaffen und die gott-lose Meinung aufzustellen, daß der weltlichen Ge-walt vermöge ihres höchsten Rechtes eine Herrschaftüber die Kirche und deren Angelegenheiten zustehe.(Dies hat die Spanische Regierung niemals er-klärt und niemals praktisch geltend gemacht.) Undzwar wird in diesem Gesetze erklärt, daß die Spa-nische Nation sich um diesen apostolischen Stuhl nichtszu bekümmern habe; daß jeglicher Verkehr mit dem-selben in Betreff aller und jeglicher geistlichen Gna-den, Indulte und Concessioncn einzustellen und diesolcher Vorschrift zuwider Handelnden unnachsichtlichzu bestrafen seien. Ebenso wird darin festgesetzt,daß apostolische Briefe und andere von diesem hei-ligen Stuhle ausgegangene Verordnungen nicht allein,wenn sie nicht von Spanien verlangt sind, unbeach-tet und überhaupt ohne Wirkung bleiben, sondernauch von denen, an die sie gelangen, unverzüglichder bürgerlichen Obrigkeit und durch diese der Re-gierung angezeigt werden sollen, unter Androhung