Von dem doncilio zu AttheiM. Z?t
ein Wort davon: Er gedencket aber des Lonciiü zu Erfurt, welches ?wno9Z2. gehalten worden, woraufder Ertz-Bischoffzu Mayntz xi-XMrt, undsagt, daß BischoffBernhard, nebst andern Bischöffen, mit zugegen gewe-sen; Von diesem aber gedencket er mit keinem Worte, da man doch vonihme sagen muß, er habe aües mit grossem Fleiß von denen Häverstädtsschen Bischöffen aufgesuchet, und nichts ausgelassen. Ja, was noch mehr,so wird Bischoff kicbninus mit unter die anwesende Bischöffe gesetzet, derdoch schon drey Jahr zuvor gestorben, (i) und also nicht mehr am Lebenwar. Bey so bewandten Umständen wird es wohl am besten seyn, wannwir das zwar angegebene, aber nicht erwiesene concchmn, welches9zr .zu Altheim soll gehalten worden seyn, unter die rechnen, und
ihm ben denenselben einen Platz anweisem
H. xx.
Am Ende will ich noch mit anfügen, was der bros. Gundling vondem zweyten eoncMo zu Altheim vor eine Meinung heget. Diese ist nun,x. 49Z. folgende: „Inzwischen ist freylich noch eine sehr schwere undbedenck-,,liche Frage übrig, ob dann, wie der bei e boZi meinet, zweyconcillozuM-,,heim gehalten worden. Auf solche Gedanckenistselbigerdahergerathen,,,weil sich die unterschriebene Namen der Bischöffe zu dem Jahr 9:6. nicht,,schicken: Welches auch der barer iVlMilon in den ^mmlibus LeneäiÄliyZ beo-„dachtet, wie auch der .letwre Sebaren. Ich bin aber der Meinung, daß,,
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(i) iZrkendaläux, Bischoff zu Straßburg, hat eine Verzeichnis der Bischöffe zu Stras-burg in Versen verfertiget, welches in des Königshofens Elsasischen Chronics p. 490.befindlich, da sagt er 9, 49z. Bischoff bicMvinus sey^nno 91z. zum Bischoff erwäh-let worden, habe 16. Jahr geseffen, und sey /wno DLLLLXXXIM. gestorben. Manstehet hier gleich, daß ein Druck-Fehler mit eingeschlichen, und ein X vor ein V gesetztworden: dann wenn es also steht vLLccxxvrur. so kommt das rechte Sterbe-Jahrheraus. Man kan auch andere ^uwoi-e«, unter andern Johann Hübnern, im vir.Theil semer historischen Fragen, p. 288. nachschlagen, so wird sichs klar zeigen, daßer 929. gestorben.. Ist er nun in diesem Jahr den Weg alles Fleisches gegan-gen, wie hat er denn 2. Jahr hernach, nemlich /wno 931. mit auf dem augeblichenLiZlMIw zu Mheim gewesen seyn können? Nächst dem, so kommen die Loiwenm die-ses ungegründeten Lonciiiü wie sie angegeben werden, mit dem Inhalt der Decreto-rum zu Altheim gantz genau überein, welches zuerkennen gibt, es sey bey einigen Ge-schicht-Schreibern ein erior cw-onolc>Aicu8 geschehen: Womit dann das/Wn» 916.zu Altheim gehaltene, das eiutzige Lonmiium, an diesem Orte, verbleibt; hingegendas andere unerweislich-