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Bas V. Kapitel,
lagert. König Hermenfried schicket sei-§.nen Vertrauesten ivlinicker an den Frän-ckischen König, und laßt um Gnade §.bitten. §-
§.40. Ungefehrer Zufall, da durch einenSperber das Vorhaben des Königs Her-§.Wanfrieds zernichtet wird.
8.41 Die Sachsen tlelideriren was sie thunsollen.
'§.42. Die Sachsen stürmen das Schloßund Stadt Scheidingen, und erwürgenalles, was ihnen vorkommt. Ein Fest,^ommunio genannt, wird zum Gedächt-niß geftyert. ^
8.4z Die Sachsen bekommen Nord-^huringen, welches hernach zu einer Frän-ckischcn Provintz gemacht wurde.§. 44 Wer Scheidingen nach der Zeit be
kommen. ^ .
Z.45 Wo der König und dessen Gemahlin §.nach Eroberung des Schlosses Scheidin-,gen hingekommen. §.
^.46 Verschiedentliche Relmiones werdendhiervon angeführet. ^ ^
^.47 Die gewisseste wird beygebracht, Kö-Z.nig Hermanfried kommt gewalthätigerWeise ums Leben zu Zülpich.§.48 Thüringen wird zu einer FränckischenProvintz gemacht. Müssen denen Frau- Z.cken Tribut, der in einergewissen AnzahlSchweine bestünde, erlegen. Z.
49 Wo die Königin Amelberg hingekom-men.
50 Wohin die Königs. Kinder gekommen«!5 I Die Printzeßin liacleAunclis beklagetden Tod des Printzens^malkricli.
52 Wer die Printzeßin KaNeAunckis ge-wesen. Wird an des Königs l^eo-ko-rici Bruder Llotkgrium vermählet, deraber ihren Bruder unschuldiger Weiseums Leben bringen ließ; Daher» sie ihn,als einen Tyrannen flöhe, und sich in dasCloster koiriei-es begab, auch sonst zweyClöster stifftete.
53 Lebet in diesem Closter in grosser Hei-ligkeit, und übet viele gute Wercke aus.
54 Wann sie gestorben. Ihr Lob.
55 Wie viel eigentliche und rechte Thü-ringische Könige gewesen.
56 LenegloZie der Thüringischen Könige»
57 VenaMü kortunati Lüi'men cle Lx-cicilc»
58 Von dein alten Thüringischen Wap-pen, von Sigmund von Bircken angege-ben , welches wiederleget wird.
59 Von dem silbernen Rade im rochenFelde,als einem altenThüringischenWap-pen. Wird von dem Ertz - Bischoff zuMaintz angenommen.
60 Weinrichs Einwenden dargegen wirdwiederleget.
61 Beschluß des ersten Buchs.
Das V. Kapitel»
Von dem Königlichen Regiment in Thüringen/ und
der Thüringer Königen stlbst, die bis auf ttcrmcn-ii'iäum regieret haben,
§. 1.