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Zweytcr Anhang,
Kweytcr R'nhang.
Von dein Ertz-Bischoffe zu MM
^NQ0 916. nach Altheim ausgeschriebenen und aildagehaltenen doncili«.
§. 1.
Eilen die Thüringische Historie eine gar starcke Verknüpffung mitder Ertz Bifchöff undChürfürstl.Mayntzischen hat,angesehen schon von des Heiligen kommen Zeiten an eine ziemliche Landes Portionvon Thüringen, als dieses ersten Ertz-Bischoffs zu Mayntz und Thüringi-schen Apostels Errungenschafft in diesem Lande dem Ertz - Stiffc Maintzeinverleibet, (a) welche nach der Zeit noch sehr weiter excenäiret worden,welches im andern und dritten Buch dieses Historischen Werckes mit meh-ren wird gezeuget werden, auch noch heutiges Tages Erffurt, die Haupt-Stadt dieses Landes, benebst einer ziemlichen inverschiedentlichen Aemternbestehenden Landes Portion und ansehnlichen Lehen-Stücken dem Ertz-Stisst und Churfürstenthum Mayntz gehörig, so muß ich freylich noth-wendig gedachter Herren Ertz-Bischoffe und Churfürsten zu Mayntz indieser Thüringischen Historie gedencken, ausser welchem sonst die Geschichts-Verfassung von Thüringen nicht würde vollkommen zu nennen seyn.
In diese Historische Untersuchung gehöret nun sonder zweiffel auchder eilffte Mayntzische Ertz-BischoffttppviMptis, der von Anno 914. bis924. auf dem Ertz-Bischöfflichen «stuhl zu Mayntz gesessen. Dieser ließAnno 916. ein coneilww, auf Befehl des Pabsts ,jon?.nin5X. nach Altheimausschreiben und halten. Dieses Eoncüwm ist uzn so mehr würdig unter-suchet zu werden, weilen es von dem meisten Geschicht Schreibern dasigerZeiten, auch von dem grossen Cardinal selbst in seinenMci8 nicht angemercket worden, sondern auch von dem Orte Altheim, woer gelegen, ein sehr grosser DMenlüs unter denen Gelehrten ist. Nun ist
§. u.
das
§. 1.
(a) Dieses wird in dem folgenden zweyten Buche mit mehrern umständlich und mit satt-samen Beweiß-Gründen dargethan werden.