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Buch 1 (1738)
Entstehung
Seite
346
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Zweyter Anhang,

Tage würcklich belehnete. DieserLi asmus von Eselsburg, erzeugte mit seinerGemahlin Margaretha, einer gevohrnen von Jaxtheim, Wolff Wilhelmvon Eselsburg, dessen Gemahlin Maria Gertrudt, eine gebohrne Spechtinvon Sultzburg war. ^.nno isyz. erhielte dieser die Lehens keno-vgt-vn über gedachtes Schloß.

1615. verliehe Christoph von Gemmingen, vec ^nt, und dasCapitel zu Elwangen, Balthasar Heydern die Taffern und Schenckstatt zuHohen Altheim zu einen Erb-Recht.

/mno 1627. scn 16. April wurde 'Wolssgang LDilhelm von. Bselösdurg ,Oettingischer Cammer Juncker, mit dem imereUL von 2000. GüldenGnaden-Geld und dem Schloß zu Altheim invettcket, welcher dieses Schloßzu Alsheim ^.no 1640. den 1. Oüod>-.vor ^zs.si. Reichs-Mehrung an Phi-lipp Ludwig Lösern, Forstmeistern zu Deckingen,verkauffte. DessenWittib2lnna Jacobina Mercklin, die sich an LarstBreuter zu Hohen - Altheimwiederum verheyrathet hatte, verkauffte es ^nno 1650. an Johann Hein-rich rvelsern, zu Augspurg vor 88o .si. baar Geld, Her den zO.0Nod. da-mit durch Wolff Michel, Hof-Apotheckern, belehnet wurde, selbiges aberI6si.den i6.gu!.an Gabriel Mosern aus Kärnthen vor 7OO. GuldenReichs-Wehrung abtrat, und den 7. Sept. die MveMrm- darüber erhielte.Dessen nach gelassener Sohn, Sigmund Benedict, mehr ermeldtes Schloß1666. Ludwig Heinrichen von Bselöburg, Oettingischen Cammer-Juncker, vor 800. st. überliesse, von welchen es /wno 1672. Nicolaus Pritz-ler, Oettingischer vor 700. st. erkauffte.

Endlich kaut es wiederum an die Hoch-Fürstliche ^Oettingische Herr-schafft, wohin höchst dieselbe ein Land-Luft-Schloß dahin erbauen ließ,in welcher cxnUinrt sich dasselbe dermalen noch befindet.

Jetzt überlasse meinen geneigten Leser, ob er mir das vondem Herrnvon Eckhart gebrauchte E) iä nos Nucus^uL viäit nemo zuerken-

nen will, oder nicht.

Z. xi-

Als ich dieses nebst denen vorhergehenden Articuln, bereits zu Endegebracht, und an einem vornehmen Ort übersendet hatte, so ward bey derRenüttirung mir zugleich eröffnet, daß in dem 35. Stücke der QunZimZüi-

norum

§. 10.