Von dem Goncillo zu Altheim/
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1428. Dienstags nach Lichtmeß, iäem Hanß nicht weniger ebengedachter Hanß 1429. über den zehenden zu Balchheim.
14ZO. hat Hanß von 2lltheun zu Hohenhaus, als OettingischerLand-Gerichts-^lielid!-, das ClosterZimmern mitdemLommenebui-zu Oet-tingen, wegen einiger Güter zu Pfäfflingen vertragen, der ^01431. Don-nerstag nach Jacobi mit mehr besagten Zehenden, zu Altheim Mvewretwird.
1441. conlem-rte Grast Wilhelm zu Dettingen, als CrafftIildsdörffer seiner Frauen Elisabeth von Mauren», den halben Theil andem Kirchen-Satze, halben zehenden und halben Wieset! vermachte, wiedann besagter Herr Graf Hansen von Althenn, als ihrem Lehen-Trägerwürcklich damit belehnete.
1445. war Georg von Altheim, Hauß - zu Det-
tingen.
146O. waren Sixt von GundLlsheim,Milhelm von Schepspach, MilhelmvonIagsheim, Fritz Fuchs, genannt sipplinger, Hanßvon Hausen zu Uzmanningen, und Audolph Mider, Bürgen HerrnGraf Wilhelms zu Dettingen, gegen deren Vetter Craffts von AltheimWittwe, wegen 400. fl. Rhn.
1462. war Hanß von Altheim Land-Vogt Amts-Verweser derGrafschasst Dettingen, 1426. lebte Hanß von Altheim zu HohenAltheim.
^!M0 7478. Dienstags poN ?l>lmarum erhielte Hanß von Altheim dieBelehnung über den grossen und kleinen Zehenden zu Hohen und Nieder-Altheim, jamt etlichen Aeckern und Wiesen daselbsten, auch denZehendenzu Burckhausen. Jngleicben erhielten die Leben über solche 1492.Sontag nach Marin Empfängnis, Sebastian, Waler und Wolffgang vonBucheln; undisc>8. Mittwochs nach Hanß von Altheim;der 151z. Albrecht Völckner von Knöringen, Annen, eine gebohrnevon Altheim, zur Gemahlin hatte, mit welcher vermuthlich die sämtlicheFamilie abgestorben. Die hinterlassene Güter fielen dem Hauß Dettin-gen, als nperl anheim, so auch von gedachten Hause bis aufdasJahr >579.besessen worden, in welchem Jahr Graf Gottfried zu Dettingen, von denAltheimischen Gütern, den 9.^1«. xrazmo von Eselsburg, das Schloß mitdessen Zugehör, zu Hohen Altheim zu Lehen auftrug auch an erjagtem(Thür.Ährou./.CHeil.) Tp Tage