Z4c> Dveyter Anhang,
zwar das Schloß auf einem Berge, welches zu denen Zeiten der Carolin-gisch- und folgenden Kayfer, ein 'Kayserllcheö ?aimium war, (d) das Dorffaber unten daran.
Wer die neue Charte vom Schwabischen Creiß hat, welche HerrSeuter zu Augspurg gestochen, derselbe wird Schloß und ^tadt in der Ge-gend Von NördliNgeff finden. Das Dttemrum LuropTum gibt uns, (c)durch Veranlassung der'Anno 1634.zwischen der unter dem Ouc
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(d) Dieses ist daraus zu schließen, weil die aN /^nnum 876. melden
die Söhne Königs als , und L'^^s///i waren im
zusammen gekoininen, und hätten das ererbte väterliche Reich untersichgetheilet. Da nun sonst kein?ulotium in diesem , zu denen damahligen Zeitenzu finden, so muß die Zusammenkunfft ohnfehlbar zu Altheim geschehen seyn. DasTheilungs-Inkkrumeiw wurde, nach dem Bericht erjagter/wnglmm, teutsch abgefaßt;und wenn wir dieses hätten, oder dasselbe sich an einem Orte befinden solte, so wäre eseine ^miczuirät, die aller Ehren Werth. Woferne aber allhier jemand einwenden undsagen wollte, der Herr von Eckhart Habs mit seinen Altheim eben dasjenige verstan-den, was ich allhier zu erkennen gebe. So antworte hierauf, daß nach seinen eige-nen Worten, wenn er nemlich erstlich saget, es ssy ein Dorff, und vor das andere, imHertzogthum Neuburg gelegen, es nicht zutreffen kam Dann was jenes anbetrifft, soist dieses Altheim, was ich verstehe, kein Dorff, sondern noch heutiges Tages einSchloß, obschon ein Dorff gleiches Namens darbey gelegen. Dann lieget es auchnicht in dem Hertzogthum Neuburg, welches sich so weit nicht erstrecket; Wohinge-gen die Eckhartische Erfordernisse bey dem andern Altheim oberhalb Höchsten sich er-finden. Denn erstlich ist dieses ein Dorff, und lieget zwischen der Eger und Egweil,welches auch sonst bekannt, denn in des Fuldcnsischen Mönchs
finden wir, M/M. folgendes angemerckct, wann es heißt:
VOKZR^lVl 6c uxor ejusODM^D trackiclerunt 8. Lcmiigcio Pi-Xczjg kuo ml.ovili-^en, 6c ^DDkllZIXl, juxw ripcim vanudü 6c XX. Dann, wie aus denen
Zeichnungen der Chatten zu schließen, so gehöret es zu dem Hertzogthum Neuburg,welches auch daher ferner zu muthmassen, weil es zwischen Lauingen und Höchstett,wohin sich das Neuburgische Derritorium erstrecket, lumret.
Wann auch sonst allenfalls der Herr von Eckhart eben dasjenige Altheim, wel-ches ich vor den Ort des concilü halte, sollte verstanden haben, so kan ich doch lmce-?L versichern, daß ich allbereits meine Meynung von dem Altheim, ohnweit Nördlingenabgefasset hatte, ehe mir LcKttarü Gedancken von Altheim zu Gesichte gekommenwaren.
(c) Dom. V. x- 824.