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Buch 1 (1738)
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Das II. Kapitel,

schaffen, daß sie vor andern einen Vorzug hatten; Dahero müßeveZetüStelle von denen Niederländischen Thüringern oder Tungern zu verste-hen feyn. Die zwischen dem Thüringischen Könige Hermenfried, undSachsen vorgefallene Schlacht sey nicht in unfern Thüringen, sondern müßein jenem geschehen feyn, weilenwo der letzte Thüringische Kö-nig hinterlistiger Weise ums Leben gebracht worden, ;enem Thüringen nä-her, als diesem gelegen sey. Er jaget ferner, dasjenige, was von dem letz-ten Thüringischen König gesaget werde, schicke sich alles besser auf die Nie-derländische,als unsere thüringer. Ich lasse dieses dermahlen, ohne dieSache genau zu untersuchen, auf sich beruhen; ich werde aber an einemandern Orte Gelegenheit finden, von dieser Sache ausführlich zu handeln.

§. iv.

Von der Thüringer alten WohmPlatz ist bereits vorher Erwehnunggeschehen, daß einige davor gehalten und vorgegeben, sie hätten anfäng-lich an dem ober -^lAri Lvevieo, heutiges Tages das BalthischeMeer, in der Gegend, wo jetzo Lübeck und Rostock gelegen, gewöhnet, siewären aber Anno 28. zur Zeit des Kaysers ^berü, von denen Sachsen,die damahls aus ^nZiiu, und Lrieunniu sich zusammen --om-et, überzo-gen worden, welche sie von dar vertrieben; woraufsich die Thüringer zwi-schen den Hartz UNdFränckischeN Wald (ineernemuskranoumäel^arconum)nieder gelassen, allda Städte, Dörffer und Schlösser erbauet, weil dieseGegend sehr fruchtbar gewesen. In diesem ihrem neuen Wohn - Platzehätten sie sichRichter erwählet, sichftlbftaufdieVierhundertJahrbeherr-fchet, und binnen dieser Zeit ihre Grentzen gegen Franckenland, Hessen undMeissen sehr erweitert, weilen sie an Macht und Reichthum sehr zugenom-men hätten, (a) Es fehlet aber bey diesem Vorgeben der nöthige Beweiß;

wofern

nissparlem, HUR nos nunc teilet, NauclHUÄHu-!in tpeAalle in s.priL0 ell; HU3N-Huam icl HuoHue verum elt, Huocl Apollinaris in ilto loco Huam plurimas uno orisipiritu eKunäat nationes Huam lonAillime a te invicem UiMas. VkorinZos in Vi-tellii Imperatoris exereitu iuille non iAnodilis jurispulzlici tcriptor ex

LornclioDacitockeclucere ^ clemontirare Huosclam auKor eU: Huocl li eU nemi-ni in mcntem veniat, l'buriNAos acl Viperam ^ tlnUrutam tuille. DunZri exLelAis fucrunt, li Hui Viwllio aclkuerunr.

^ . 8- 4-

<g) Dieses Vorgeben findet sich in enthalten. In