Von denen Thüringischen Geschtcht-Schreibern. 89
sumo, unter die sämtliche, bey gedachter Friedens-Handlüng sich befindende des Heil. Reichs-Stände ausgetheilet worden, worinne (das andere vordißmahl, bis zu künfftiger ausführlicher Ablehnung, ausgesetzet) aufs kür-tzesie dargethan wird: Wie in solcher Mayntzischenxekmgrionz-Schrifftnichts erwiesen sey, auch in Ewigkeit nicht erwiesen werden könne, daß hoch-ermeldtenErtz-Stiffc, über die Stadt Erffurt, oder auch über das gantzeThüringer Land, der tmiveiM-Erd-und Eigenthum, oder auch die omni-moäa 8upei'ioi'ZM8 von alten Zeiten her zugestanden habe,
oder nochmahls zustandig seye; sondern vielmehr, aus den ältesten und be-wehrtesten N!ltt0t-ici8) klar vor Augen geleget wird, wie selbiges Land undStadt, bey dem Caroliner-Stamm, und denen darauf gefolgten Kaysern,so lange verblieben, und von denen alten Reichs Beamten, als Hertzsgen,Pfaltz-Marck-und andern Grafen, ZudenNret worden, bis deren Aemteretliche an die Herren Land- und andere Grafen in Düringen erblich; Dasdamahlige von demGrafen zuGleichen und denen Schöpfen aber, im Na-men des Reichs, zu Erffurt verführte Stadt-Negimem, an den Rath da-selbst gelanget seye, und von demselben mitderSufferioi-irTt und meisten lu-z-isälörion, wie in dero vorigen 1646km Jahrs pubücinen ohmungänglichenGegen-Bericht mit mehrern beygebracht worden ist, an statt der hiebevo-rigen des heiligen Reichs Beamten ad-mmM-iret werde. Gedruckt zu Erf-furt, bey Friederich Melchior Dedekinden, im Jahr 1648. In kolio.
xvn. Des Chur- und Fürstlichen Hauses zu Sachsen unvermeidlichund gegründete , durch das Hochlöbl. Ertz-Stiffr Mayntz vermittelst derohnlangst, in IocoN'i^ckntuum?^ci8 aci DiÄnturamgebrachtervermeinterve-NuÄion veranlasste Anzeige und GegenniNormsrion, die Iura Luperioi'itgtizund anderes, zu und um Erffurt betreffenden. Nachgedruckt im Jahr 1647.
xviii. Nothwendige Gegen-Anzeige und wohlgegründete Ursachen,warum die durch des Hochlöblichen Ertz-Stiffts Maintz, wieder die StadtErffurt, in Weis Vi-ackc'.mum NaLi8, zur viilkatur gebrachte Veciu61ic)li oderSummarischen Bericht veranlasste, und von dem höchst und hochlöblichenChur- und Fürst!. Hause Sachsen durch den Druck jüngsthin pudücirte An-zeige und Gegen-I-Ndnnarion, die tum 8uperiorm-m'5 zu und um Erffurt be-langend, Rathsmeister und Rath daselbst, so weit es sie betrifft, mit Still-schweigen nicht übergehen, noch die darinnen geführte einräumenkönnen. Gedruckt zu Erffurdt, Hey Friederich Melchior Dedekinden.
(Thür. Chrom-5. Theil.) M XIX.