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Das I. Kapitel,
den, wie auch der Stadt selbst eigener höchsten Beschwerung, durch mehrhochgedachtcö Ertz-Stiffr, je langer je mehr turbi, et werden wolle. Ge-druckt zu Erffurt bey Friederich Melchior Dedekinden, im Jahr 1646. in
kolio.
XV. Abgerungene in Iure H fgAo wohl gegründete kefutAtion, wie-derholte LontrackNion , 8aiv .-,tion und ausführliche Xeiut !,tion8 -Schrifft desHochlöblichen Ertz-Stiffts Mayntz, über dessen unmittelbare Churfürstl.Stadt Erffurdt gmi<^uitu8, von ohndencklichenJahren und 8ecuü8ohnver-neinlich hergebrachten und bißhero in cvmiuuirlichen rechtlichen Pockes (aus-geschieden des Raths daselbst eine zeithero angemaßter neulicher Vurbario-neu), durch sich und ihre Ertz-Stifftische Beamten, auch andere aus desRaths Mittel selbst gezogene vnmllei-iai^ getruwig erhaltene omnimoäXluperioritati8 Iui l8cli6tioni8, Vniverlal -Erb UNd EigeNthUMbs, samt bey-gefügtem rechtlichem, mit klaren vocumemen und Uhrkundten bestätigtenBeweiß, daß ermeldte ErtzStifft- und Churfürstl. Stadt Erffurt, demH.Rom. Reiche ohne Mittel niemahls zugethan gewesen, auch noch nicht seye,und also gedachter Rath sich in, und über bemeldte Stadt einiger Ober-Recht und Gerechtigkeiten anderer Gestalt nicht, als exatti-idmopaNorum
checiulium, LonceNiolmm, xi ivilegio! um ^inciuItorum LIecloralmm, so weit
und so viel sie deren von weylandt vorgewesenen Herren Ertz-Bischoffenund Churfürsten erhalteil und hergebracht, zu beruhmen. Entgegen undwieder einen unterm N ahmen mehr gemeldten Stadt-Raths zu Erffurt zuEnde des 1646. Jahrs in Druck gegebenen und bey denen jetzigenzu Mün-ster und Oßnabrück obschwebenden General Friedens i^dwen, auchson-sten hin und wieder ausgesprengten in i-udro weit ein mehres, als in m^roerweisen, oder in Ewigkeit erwiesen werden kan, begreifenden also imim-llrten ohn umbganglichen und bestandigsten Gegenbericht, zc.^item eclltioemenäatior. Gedrucktin der Churfürstl. Haupt und lleüäuutz Stadt Mayntzbey Nicolas Heyll, im Jahr 1647.
xvi. Ohnvermeidliche Vor-Antwort, auf die also genannte keimg-ti0u-<^0ntr.iäi(^i0n-8a1vatic)n-und Xemoullmtlon8-Schrifft, Welche tM Mo-nat Majo des nächst verwichenen 1647. Jahrs denen Königlichen Schwe-dischen Herren ?iemxoreutilu ü8 bey der zu Oßnabrug obschwebenden Frie-dens Handlung, von wegen des Hochlöblichen Ertz-Stiffts Mayntz, wie-der die Stadt Erffurt übergeben; und in dem darauf gefolgten Monat
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