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Die Grafen von Fries : eine genealogische Studie ; allen Nachkommen des alten Berner Rittergeschlechtes Fries von Friesenberg
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VI. Kapitel.

Periode der Verbannung aus Mülhausen.

(1590 -ISbS.)

s folgte nun eine Zeit der härtesten Prüfungen für unsereFamilie. Maßlos und grausam waren die Verfolgungen,denen Valentin IV. und die Familie überhaupt von seitender siegreichen Partei ausgesetzt waren. Nicht nur, daß die herrschendePartei die Konfiskation der im Mülhauser Territorium gelegenenGüter Valentins verfügte, sondern sie erwirkte auch die Konfiskationder auf österreichischem Gebiete gelegenen Liegenschaften Valentins.Venn obwohl Valentin, sobald er aus österreichischem Boden ange-langt war, ein Gesuch an die Regentschaft von Tnsisheim eingereichthatte, in dem er bat, daß ihm der Aufenthalt auf österreichischemBoden, wo sowohl er selber bedeutenden Grundbesitz hatte, alsauch seine Gattin, lvibrand Noppolt, diverse Liegenschaften besaß,gestattet sein möge, so gelang es doch den Mülhauser Behörden,die in ihren Bestrebungen seitens der protestantischen Kantone stetseifrigst unterstützt wurden, endlich, am 7. Februar 1592, eine Ver-ordnung des Erzherzogs Ferdinand, damals Regenten im Elsaß, zuerwirken, der zufolge auch die aus österreichischem Gebiete gelegenenGüter Valentins als zu Gunsten Mülhausens für verfallen erklärtwurden. Rber auch das genügte den Mülhauser Behörden noch nicht.Sie bestrebten sich auch die Konfiskation der, der Gattin Valentinsgehörigen, aus österreichischem Gebiete gelegenen Besitzungen zu er-reichen. Zahlreich sind die noch erhaltenen Eingaben, promemoriasund Gesuche der Republik an die Regentschast in Ensisheim, indenen immer wieder die Konfiskation auch der Güter der GattinValentins verlangt wird, von den katholischen Kantonen unter-stützt, kämpften Valentin und seine Gattin unentwegt für die Er-haltung des letzten Restes ihres Besitzes, und wirklich zeigte sich die

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