dem festen Ufer des sächsischen, des rein deutschen Lebens zurück.Hier fand sie die Wiederherstellung ihres inneren Gleichgelvichts.
Uber kleinere poetische Lieenzen, wie dns „Nachfolgerrccht" inner-hnlb der deutschen Königsfamilien, von dein Janssen erzählt, wollenwir hinwegsehen, und betreffs des Krönungseides, des Verhältnisseszwischen Kirche und weltlicher Obrigkeit, welches Janssen so klar(S. 416 f.) schildert, wollen wir nur die Frage stellen, wie denn derTheologe die historisch ansgebrocheneu Kämpfe zwischen Kirche undKaisertum begründen will? Klarheit ist gewöhnlich nicht die Quelle,ans welcher Streit fließt, sondern Unklarheit. Wie aber, wenn dieJanssensche Klarheit ein Produkt des neunzehnten Jahrhunderts wäre?Wie, wenn die Geschichte uns thatsächlich erzählte, daß mit jedemneuen .Kaiser und mit jedem neuen Papste in dieses Verhältnis eineVerschiebung kam? Es war eben doch noch alles im Fluß. Derromanische Gedanke des Kaisertums sollte in die deutsche Verfassunghineingebracht werden, und das ging eben nicht so glatt.
Seite 417 heißt es, der König habe „alle öffentliche Gewaltin den Formen eines Dienstamtes Uon Gott" empfangen, und Seite418 meldet Janssen, daß „der König wegen Verletzung seines Krön-ungseides bor ein Fürstengericht gestellt und, wenn überwiesen, ver-urteilt, sogar abgesetzt werden konnte". Also das von Gott verlieheneAmt konnten Menschen nehmen? lind das soll klar sein? Klar wäredie Sitnaliou, wenn der König sein Amt nicht von Gottes Gnaden,sondern von Volkes Gnaden empfangen hätte, dem Volke also auch fürdie Führung verantwortlich blieb. Und so etwas Ahnliches erzählt nnsauch Tacitns, so daß man wohl sagen kann, die germanische Anschau-ung war natürlich und klar, unklar wurde das Verhältnis erst, alsman einen Gott hineinschob. Und Janssen fällt dabei natürlich garnicht auf, daß schon hier der Kampf der germanischen Anschauung,nach welcher das Volk den König kürt, gegen eine mystisch-theoretischeAnschauung, welche zum „Nachfolgerecht", zur „Erhabenheit über dasRecht", zum „Gottesgnadenrnm" drängt, im Keime vorliegt. „Gottes-gnadeutum", d. h. Absolutismus und Wahlrecht des Volkes wareneben zwei unvereinbare Dinge, Nomanentnm und Germanentum, einealte Knlturerbschaft und eine junge Naturauschauung traten hier alszwei im Prinzip feindliche Elemente einander gegenüber.