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gab er nicht die Kraft, zugleich ihre Pflicht zu thun und nur ihrePflicht, so daß die Armen hungern mußten bei dem Überfluß derNeichen." Wirklich ein erbärmlicher Gott, so erbärmlich, daß eigent-lich sich nicht einmal ein Theologe die Mühe geben sollte, sich nachihm umzuschauen. Aber dieser Gott ist ja nicht der Gott der Bibel,des Natnrmythns eines Volkes, sondern er ist der Gott, den sich dieTheologen znrechtgcdrechselt habe», den sie nun mit ihren fadenschei-nigen Lappen behängen, wie: „Die Unterstützung der Dürftigen, inwelcher Form sie immer sich zeigen möge, ist darum nicht als einebloße Thätigkeit christlicher Liebe anzusehen, sondern sie ist strengesGebot." (S. 396.) Also ein Gebot! Und Ivo ist die Exekutiv-gewalt für den Fall, daß dieses Gebot nicht erfüllt wird? — „Mögendie Neichen bedenken," sagt Trithemins mit Berufung ans de» heiligenAngnstinns und Papst Gregor den Großen, „daß ihnen ihre Güternicht anvertraut sind, um sie für sich allein zu genießen, sondern umsie gut zu verwalten als solche, die der Gemeinschaft der Menschenangehören. Indem sie den Dürftigen das Notwendige darreiche»,geben sie denselben nur, was ihnen gehört." Was ihnen gehört?Janssen will aber von einem gemeinschaftlichen Besitz nichts wissen.Also Mitbesitz denn! Ich brauche 1090 Thaler jährlich für mich,habe aber 3000, die Herren R, Z, Z haben nur 700, brauchen aber1000. „Also bitte Herr So und so, geben Sie uns von den 3000Thalern heraus, denn sie gehören laut Trithemins uns." — Weiter!„Wird die Pflicht der guten Verwaltung der Güter, sei es bei Welt-lichen oder Geistlichen, im Großen vernachlässigt, glauben die Neichen,sie wären die alleinigen Herren und Meister dessen, was sie besitzen,und gedenken sie der Dürftigen nicht als ihrer Brüder, so entsteht mitNotwendigkeit eine innere Zerrüttung des Gemeinwesens", d. h eskommen dann meine „Brüder" I, P, Z, und erinnern mich freund-lichst an meine Pflicht. Dazu haben sie aber gar kein Recht, denn„falsche Lehrer und Bcthörer des Volks gewinnen dann, wie es sichin Böhmen ereignet hat, gewaltigen Einfluß, indem sie demVolke vorprcdigen, die irdischen Güter seien gleichmäßig für alle da,und die Neichen müßten gewaltsam zur Verteilung der Güter ge-zwungen werden." — Also einerseits ein strenges Gebot! Wir frngennach der Exekutivgewalt gegen Widerwillige und Pflichtvergessene. Dieist nnbeqnem, sagen Trithemius-Ianssen, die R, Z haben kein Recht