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Welt schaffen kann, aber dieses Naturgesetz tritt eben ans den ver-schiedenen Kulturstufen in verschiedenem Gewände ans. Als die Ger-manen ihre ervberte» Äcker verteilten, geschah dies nach dem Prinzipdee> vammerwnrffw: was ich mit meinem Kammer erwerfen konnte,gehörte mein. So äußert sich die natürliche Stärke ans der unterstenKulturstufe als ein Gesetz. Nun aber kommt mein Sohn. Er hatnicht die Kraft des Armes oder eine größere als ich. Damit ist klar,daß nach demselben Gesetz der Stärke ihm ein niederer oder größererTeil zufallen muß. Er wird abgeben oder gewinnen müssen und dazubedarf es denn des primitiven Hanimerwnrfs nicht noch einmal, son-dern die Besitzverhältnisse werden, da sich mit dem Absterben der erstenGeneration auch die natürlichen Stärkeverhältnisse geändert haben, sichnun nach diesen Stärkeverhältnissen von selbst ordnen. Das wärenatürlich und ideal gewesen. So aber kam es nicht. Die Gewalttrat ein. Der Besitz verlockte zur Mehrung des Besitzes. Der Nachbarschlug den Nachbarn tot und nahm ihm das Seine. Das war Gewalt,lind in dieser Richtung schritt die Entwicklung des Mittelalters fort,die Kirche selbst wurde in diese Richtung hineingezogen, da sie dieNot und Schntzlosigkeit der Leute benutzte, ihren Besitz zu nehmen.Sie stand also selbst ans dem Standpunkt der Gcwaltthat. Die Folgenblieben nicht aus. In dem Augenblick, wo das Maß ihrer aktivenGewalt erschöpft war, trat sie in das Stadium der passiven Gewalt:ich habe und behalte, und dem gegenüber stellte sich nun die aktiveGewalt des Lebens: ihr den alten Raub, den materiellen und ideellen,zu entziehen. An ihr erfüllte sich ein ewig giltiges Gesetz. EineKirche, welche ihre soziale Aufgabe, mit dein ihr anvertrauten Gutezu Gunsten ihrer Schutzbefohlenen zu wirtschaften, ihre reichen ma-teriellen Mittel aber anderseits in den Dienst der geistigen Fortent-wicklung zu stellen und so auch den Völkern einen geistigen Schatz zuschaffen und zu mehren, erfüllt hätte, würde nicht angegriffen wordensein. Daß dies dennoch geschah, zeigt, wie die unnatürliche Ver-schiebung aller Verhältnisse eine Korrektur zur Notwendigkeit gemachthatte. Nun aber trat ein zweites Moment hinzu. Die Kirche hattedie Vormundschaft über die geistig Unmündigen übernommen. DieseVormundschaft hatte sie früher und später, dann aber in immer ge-ringerem Ilmfange dahin verstanden, daß sie dafür zu sorgen habe,ihrem Mündel eine geistige Erziehung mitzugeben, welche ihm ein