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Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
Entstehung
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c) zehn Malter Korn und zehn Malter Hafer Ginteröder Erbzinsgefälle und den dazu ge-hörigen Küchenzinsen. Belehnung mit diesen 3 Lehnstücken erfolgte am 20. Oktober1774 durch Johann Philipp Erich von Westernhagen an die 3 Brüder Carl Herwig,Christoph Anselm und Herwig Adam Philipp v. Zwehl.

V. Mannlehen von der Familie von Wintzingerode: 1 )

a) das sogenannte Reichlielmsche Lehen, bestehend aus:

2 Ackern in der Aue; von diesen stiess einer an die Geislede unten an den Rasen anHans Georg Strecker, der andere, ebenfalls an die Geislede stossend, lag zwischenNicolaus Göbel und Georg Koch.

1 Acker auf dem Kuhlsberg, am Eichbach an der Wittwe Gumbols.

2 Acker Wiesen unter dem Heidelberg zwischen Nicolaus Göbel und den Ratswiesen,stossend an den Königsplatz.

3 U Acker am Erbethal, zwischen den Langelottschen Erben und Johann Riemen. NB. Istnur 1 /2 Acker.

1 /4 Acker Garten in der Aue zwischen Nicolaus Göbel und oben an der Geislede. Summa6 Acker.

b) das sogenannte Koehsche Lehen, bestehend aus: 2 )

3 Acker unter dem Mittelberge und1 Acker bei der Pfaffenlinde.

Diese 10 Acker sind von den Brüdern Johann Christoph und Georg Wilhelmv. Zwehl ums Jahr 1662 erworben. Das Kochsche Lehen vererbte sich in der LinieJohann Christophs und das Reichhelmsche in der Linie Georg Wilhelms, bis es beimAussterben letzterer Linie im Jahr 1784 an die ältere v. Zwehlsclie Linie fiel.

c) eine halbe Hufe Land vor Dingelstädt, im Jahre 1674 an Christian Becker mit Ge-nehmigung der Lehnsherrn verkauft. Erwerber und Zeit unbekannt.

0 S. Urk. Nr. XIV, XVir, XVIII, XIX, XXI, XXIII.

2 ) Das Ivoohsche Lehen hat nach dem Zeugnis der vom Oherlandgerichtsassessor Herwig Christoph v. Zwehlhei dem Wintzingerödischen Lehngericht eingereichten Klageschrift (S. Urk. XXI) der Scholaster Herwig Christophv. Zwehl zu Erfurt besessen. Im Jahre 1728 erhielt der Stadtschultheiss Bertram Rudolph v. Kaisenberg für sich dieBelehnung von den Herren v. Wintzingerode dadurch, dass er vorgab, fragliche Acker dem Scholaster v. Zwehl abge-kauft zu haben. Ueber diesen ungültigen Verkauf ist mit den v. Kaisenbergschen Erben beim Zurückgeben der Papier-mühle am 8. Juni 1781 ein Vergleich dahin getroffen, dass die Kaisenbergschen Erben für sich und ihre männlichenNachkommen dies Lehen im Genuss und Investitur behalten sollten; nach ihrem Ableben miisste es an die ZwehlscheFamilie zurückfallen. Zu diesem Zweck wäre ein Revers auszustellen, damit die Coinvestitur bei der Lehnsherrschaftbewirkt werden könne. NB. Dies ist jedoch niemals geschehen.

Im Laufe der Jahre sind durch Nichtbeachtung der hierüber gegebenen Lehnsgesetze der Familie v. Zwehlan Mannlehnsgrundstücken, die sich, wie der Name sagt, nur im Mannsstamm forterben durften, abhanden und auffremde Besitzer gekommen:

1. An die Herren v. Kaisenberg:

a) 1 Acker unter dem Iberg, hansteinsches Lehen.

b) 1 Acker an der Pfaffenlinde, wintzingerödisch Lehen.

c) 3 Acker unter dem Mittelberge,

2. An die Herren v. Dresanus:

a) 1 Acker unter dem Iberge, hansteinsches Lehen.

b) Acker in der Aue, wintzingerödisches Lehen.

3. An das Waisenhaus:

a) 1 /a Acker auf dem Hohenrott, hansteinsches Lehen.

b) s /i Acker in der Aue, wintzingerödisches Lehen.

c) s /4 Acker im Erbethal, ,,