77
4. } U Acker Wiesen über dem Mühlenwehr gelegen.
5. einen Platz - Garten, die Endspitze des sogenannten Z wehischen Teichgartens nach derLeinemühle zu.
B. An Zwehlschen Mannlehnsgrundstücken:
1. die sogenannte Uhlenburg an dem altenstädter Kirchhof, bestehend aus:
a) einem Freihaus, adelig Hansteinisch Lehen, nebst einem darauf haftenden Braurecht;dieses Braurecht hat der Heiligenstädtische Stadtrat nach einer vorhandenen Urkundevom Jahre 1616 nur den Zwehlschen männlichen Erben verliehen; es erlischt daherbei dem Aussterben unserer Familie.
b) einem bürgerlichen Brauhause mit einer Braugerechtigkeit.
c) zwei Kothstätten.
d) einem Garten an der Geislede, der Ratsmühle gegenüber, die sogenannte „Badstube",Hansteinisch Lehen.
2. 1 Acker Lehnland in der Aue, an der Geislede, an Postmeister Breidenbach, Wintzinger.Lehen.
3. 1 sogenannten Hopfenfleck an der Geislede, an Postmeister Breidenbach, Wintzinger.Lehen. x )
II. Christoph Anselm v. Zwehl besass:
A. an Erbgrundstücken:
Das adelige Freihaus im Knickhagen mit einer darauf übertragenen Braugerechtigkeit,den sogenannten Teichgarten und zwei und einen halben (2 1 /2) Acker Land im Leinehofe.
An Länderei das dritte Loos.
1 Acker auf dem Iiohenrotte, über den Höfen.
1 Acker über dem Heimboodtsloche, an Franz Stellen.
3 U Acker auf dem Kuhlsberge, an Johannes Metz.
2 Acker bei der breiten Wiese, nach Mengelrode zu.
1 Acker am udrischen Wege, an den Scliuchardtschen Erben.
D/2 Acker bei Mengelrode, Wiesen-Länderei.
1 Acker im kleinen Felde.
2 Acker am Liesebethenhohle, an Herrn Heiland.
1 Acker, der lange Acker genannt, auf dem Hohenrotte.
S U Acker auf dem hintersten Lohe.
12 Acker.
Ferner:
das erste Ländereiloos, welches Carl seinem Bruder im Jahre 1794 überlassen hatte:
1 k Acker unter dem Stelzenberge an der Leine.
1 Acker auf dem Hohenrotte, durch den Weg gehend.
D/2 Acker.
») Carl Herwig besass ausserdem noch an Mannlehnsgrundstücken: Ein Gut zu Nesselröden mit der Duden-horner Erbschaft, den Küchenzinsen daselbst und allem übrigen Zubehör; Frucht- und Küchenzinsen zu Ginterode undSühlenzinsen zu Geisleden; ein Gut zu Westerode mit der sogenannten Rosenthaler Erbschaft und allem Zubehör.Ausserdem waren aus den v. Schwanenflügelschen Lehngiitern in dem Amt Gieboldehausen noch rückständige Ersatz-gelder zu erheben. S. Urk. XXXII.