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Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
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4. } U Acker Wiesen über dem Mühlenwehr gelegen.

5. einen Platz - Garten, die Endspitze des sogenannten Z wehischen Teichgartens nach derLeinemühle zu.

B. An Zwehlschen Mannlehnsgrundstücken:

1. die sogenannte Uhlenburg an dem altenstädter Kirchhof, bestehend aus:

a) einem Freihaus, adelig Hansteinisch Lehen, nebst einem darauf haftenden Braurecht;dieses Braurecht hat der Heiligenstädtische Stadtrat nach einer vorhandenen Urkundevom Jahre 1616 nur den Zwehlschen männlichen Erben verliehen; es erlischt daherbei dem Aussterben unserer Familie.

b) einem bürgerlichen Brauhause mit einer Braugerechtigkeit.

c) zwei Kothstätten.

d) einem Garten an der Geislede, der Ratsmühle gegenüber, die sogenannteBadstube",Hansteinisch Lehen.

2. 1 Acker Lehnland in der Aue, an der Geislede, an Postmeister Breidenbach, Wintzinger.Lehen.

3. 1 sogenannten Hopfenfleck an der Geislede, an Postmeister Breidenbach, Wintzinger.Lehen. x )

II. Christoph Anselm v. Zwehl besass:

A. an Erbgrundstücken:

Das adelige Freihaus im Knickhagen mit einer darauf übertragenen Braugerechtigkeit,den sogenannten Teichgarten und zwei und einen halben (2 1 /2) Acker Land im Leinehofe.

An Länderei das dritte Loos.

1 Acker auf dem Iiohenrotte, über den Höfen.

1 Acker über dem Heimboodtsloche, an Franz Stellen.

3 U Acker auf dem Kuhlsberge, an Johannes Metz.

2 Acker bei der breiten Wiese, nach Mengelrode zu.

1 Acker am udrischen Wege, an den Scliuchardtschen Erben.

D/2 Acker bei Mengelrode, Wiesen-Länderei.

1 Acker im kleinen Felde.

2 Acker am Liesebethenhohle, an Herrn Heiland.

1 Acker, der lange Acker genannt, auf dem Hohenrotte.

S U Acker auf dem hintersten Lohe.

12 Acker.

Ferner:

das erste Ländereiloos, welches Carl seinem Bruder im Jahre 1794 überlassen hatte:

1 k Acker unter dem Stelzenberge an der Leine.

1 Acker auf dem Hohenrotte, durch den Weg gehend.

D/2 Acker.

») Carl Herwig besass ausserdem noch an Mannlehnsgrundstücken: Ein Gut zu Nesselröden mit der Duden-horner Erbschaft, den Küchenzinsen daselbst und allem übrigen Zubehör; Frucht- und Küchenzinsen zu Ginterode undSühlenzinsen zu Geisleden; ein Gut zu Westerode mit der sogenannten Rosenthaler Erbschaft und allem Zubehör.Ausserdem waren aus den v. Schwanenflügelschen Lehngiitern in dem Amt Gieboldehausen noch rückständige Ersatz-gelder zu erheben. S. Urk. XXXII.