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Geislede, 4 ) 4. die Häuser, die Johann v. Zwehl bewohnte, 5. die Häuser, welche in die Rats-gasse stiessen, 6. das Haus, worin der kurm. Rat Johann Heinrich Giesener 2 ) wohnte, (spätereWaisenhaus, jetzige Zuchthaus), 7. das Hansteinsche Lehenhaus auf dem Altstädter Kirchhof, 3 )8. den Badstubenplatz, 4 ) 9. die sechs Hansteinschen Lehenäcker auf dem Hohenrot't und Klöppels-berge, 4 ) 10. die drei Aecker Sperberswiesen, 4 ) 11. die von dem Hansteinschen Lehnhaus bis indie Altstadt reichenden erblichen Bauplätze, 12) den Fischbehälter an der Geislede mit dem Platz„vor der Pfortten Thür", 13. das Haus, worin Jobst Adrian von Horn 2 ) wohnte, 14. das Plaus,worin der v. Zwelilsche Schreiber wohnte, 15. die Aecker, Wiesen, Ländereien, Gärten und einenWald zu Riesbach, 16. die Wiesen vor Mengelrode, 17. die Wiesen vor Siemerode, 18) das Gutzu Uder 5 ) mit sechs Acker sogenannter Plauwelswiesen, 19. eine halbe Hufe Land vor Stein-heiterode, 20. die Mühlen unter dem Mittelberge zwischen Geisleden und Heiligenstadt, 21. dieGüter zu Kreutzebra mit einer halben Schäferei, 22. den Zehnten in und vor dem Dorfe Rohr-berg, 4 ) 23. die Güter zu Westhausen und Bodenroda mit Mühlen und dazu gehörigen Erl)- undPfaudwiesen und Schäfereien, 24. die Güter zu Beuren, von den Knorren freigekauft, 25. dieGüter zu Leinefelde, 26. eine Mühle zu Gernrode nebst dazu gehörigen Ländereien, 27. die adeligKnorrischen und übrigen Güter zu Esplingerode, 5 ) 28. die vier Acker Wiesen vor Kirchgandern,29. ein einhalb Acker Wiesen zu Rustefeld und Rohrberg, 30. die Güter zu Lengefeld.
Ausserdem besass Johann v. Zwehl noch Zinsgefälle zu Ginterode, Glesehausen, Uderund Reinholterode. 6 )
Der von Zwehlsche Grundbesitz im Jahre 1805.
I. Carl Herwig v. Zwehl besass: 7 )
A. An Erbgrundstücken:
1. die Papiermühle vor Heil igen stadt. Zu diesem Grundstück gehörten die beidenGärten vor und hinter dem Wohnhause, desgleichen das den Mühleneigentümern unterm20. April 1623 erteilte landesherrliche Privilegium des alleinigen Lumpensammelns imBezirke des ganzen Eichsfeldes und die Gerechtsame des Mühlengrabens und der aus-schliesslichen Fischerei durch die sperbersclien Zwehlschen Lehnwiesen von dem steinernenMühlenwehr an bis zum Ausflusse unter der Pfaffenlinde; sodann das Recht der Brunnen-leitung aus dem sogenannten Zwehlschen Teichgarten auf die Papiermühle nach Maass-gabe der Übereinkunft sub A vom 8. Mai 1794.
2. die Leinemühle mit einem Garten an der Mühle und einem dazu gehörigen Eckgartenan der Leinegasse. Diese Mühle hatte zwei Mahlgänge, einen Scheelgang, eine Holzsägeund eine Schleif-Mühle.
3. 2 Aecker Erbwiesen bei der Papiermühle, welche an die sogenannten sperbersclienZwehlschen Lehn wiesen anstossen und mit 3 Grenzsteinen davon abgesondert sind.
') Der Rat Heiligenstadts verpfändete im dreissigjährigen Kriege an Johann v. Zwehl diesen Teil des Stadt-grabens für 150 Thaler; es entstand wegen dieses Versatzstiickes später ein Prozess zwischen den v. Zwehlschen Erbenund dem Stadtrat.
2 ) Tochtermann Johann v. Zwehls.
s ) S. Urk. I.
4 ) S. Urk. XII.
6 ) S. Urk. VIII.
°) In Betreff der vielen ausstehenden Kapitalien s. Urk. XI.
') Nach dem Tode des Regierungsrats Christoph v. Zwehl 1805 setzte Carl v. Zwehl ein Schriftstück auf,aus dem sich die Verteilung des v. Zwehlschen Grundbesitzes unter die 3 Gebrüder hezw. deren Erben ergab. ObigesVerzeichnis ist ein Auszug ans dem erwähnten Schriftstück. S. auch Urk. XXIX.