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Urkunden-Buch der Familie von Zwehl : nebst Kunstbeil., Textbildern, Stammbäumen u.e. Anh., enth. Beitr. zu e. Familiengeschihichte
Entstehung
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Die Mühle bestand über der Erde ans dem zweistöckigen, noch vorhandenen Gebäude,dessen unterer Stock von Stein, der obere dagegen von Holz ist. Die Länge dieses Gebäudesbeträgt 98, die Breite 26 Fuss. In diesem Hause waren nicht nur alle Mühlenwerke, 1 ) sondern

auch die Wohnstuben, Kammernund Trockenböden untergebracht.Ueber der Hausthür eingemauertbefindet sich ein Stein, der folgendeInschrift trägt:Jos. Zwei, Land-schreiber des Eichsf. und Schult-heiss hierselbst F. E. Ao. 1621."Darüber sah man das v. ZwehlscheWappen. Vom Hausportal führteneinige Stufen auf die Diele hinab.Da dies, namentlich bei den in jenerGegend nicht seltenen Hochwassernunzweckmässig erschien, liess derneue Besitzer Engelmann in denJahren 1873/74 das Portal mit demHausflur umbauen und höher legen.Der alte Stein mit der InschriftAlte Papiermühle zu Heiligenstadt wurde wieder eingemauert, das

von Johann von Zwehl im Jahre 1621 erbaut. ,, r ., , . P

\\ appen jedoch entfernt.

Gespeist werden die Mühlenwerke durch die Leine und Geislede, die, kurz vor dem

grossen steinernen /Mühlenwehr vereinigt, eine bedeutende Wasserkraft bilden.

Die Mühle hat im Laufe der Jahrhunderte manche Schicksale erlitten. Im Mai 1632

wurde sie bei der Belagerung Heiligenstadts durch den General von Löwenstein von Michael

Kremster verbrannt. 2 ) Sie blieb dann zunächst als Ruine liegen, da der Besitzer, Johann Zwehl,

seiner Sammler, viel Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen. Hierdurch erklärt es sich auch wohl zum Teil mit, dassdie v. Zwehlsche Papiermühle, abgesehen von der neuesten Zeit, niemals einen wirklich grossen Aufschwung nahm.Infolge Unachtsamkeit der Familie scheinen auch andere, z. P>. die Familie v. Hanstein das Lumpenprivilegium in demv. Zwehlschen Reviere ausgeübt zu haben. Ich fand hierüber in der urkundlichen Geschichte derer v. Hanstein, Cassel 1856Band I. S. 36L folgendes:Die Erlaubnis zum Lumpen-Sammeln wurde von der Familie bereits 1680 ertheilt. Nachdem Conferenz-Protokoll von linterstein am 26. Juni 1733 war dies Gewerbe auf 6 Jahre für 4 Ries Papier jährlichverpachtet, wovon die Hälfte den Senioren der Familie, die andere Hälfte an den Richter geliefert werden sollte.1765 sollte dasselbe als fructus jurisdictionis eine sonderbare Zusammenstellung der Lumpen mit der Gerichts-barkeit an den Meistbietenden verpachtet werden. Dies geschah noch 1777 und ging später mit den übrigen ver-loren, wie auch das Recht zur Ertheilung der Erlaubnis zum Schornsteinfegen, namentlich das Lumpensammeln 1790,weil die Herren v. Zwehl zu Heiligenstadt darauf Concession erhalten".

Eine gesetzlich bestimmte Handwerksordnung gab es damals für die Papiermacher noch nicht; das Herkommenund die Gewohnheit regelten die Gebräuche. Kaiser Ferdinand III. erliess 1656 eine Papiermacherordnung, die jedochnur von einem Teil der schwäbischen Papiermacher anerkannt wurde.

! ) Die Mühlenwerke bestanden aus einem doppelten deutschen Geschirr und einem sogenannten Holländer.S. Urk. XXXIII, § 9. Ausserdem gehörten zur Papiermühle die Gerechtsame des Mühlengrabens und der ausschliesslichenFischerei durch die sperberschen Zwehlschen Lehnwiesen, von dem steinernen Mühlenwehr an, bis zum Ausflusse unterder Pfaffenlinde, sodann das Recht der Brunnenleitung aus Zwehls Garten auf die Papiermühle.

2 ) J. Wolf schreibt Gesch. d. St. Heiligenst. S. 67: Hievon habe ich im Kloster Annarode folgendes gefunden.Michael Kremster ist ao. 1632 im Julio auf ein Rad gelegt worden, weil er sich nach dem Mühlhäusischen Gericht ver-fügt und wegen seiner Missethat das Land verlaufen, hat er mit den Mühlhäusern zu Heiligenstadt viel Unglücks an-gestiftet, dem Landschreiber (Johann Zwehl) die Leine- und Papiermühle abgebrannt. Als er in der Landwehre aufdie kaiserl. Reuter ein Rohr, das ihm versagt, losgedruckt, ist er gefangen und zu Duderstadt auf ein Rad gelegtworden. Er hat bekannt, der Bürgermeister Georg Andres (von Mühlhausen) habe es ihm geheissen.